MA 48: Strafversetzt wegen Klage?

Vier Abfallberaterinnen der MA 48 haben die Stadt Wien geklagt und recht bekommen, weil sie auf Werkvertragsbasis tätig waren, obwohl ihre Arbeit einem Angestelltenverhältnis entsprach. Nun wurden sie zwar gemäß dem Urteil angestellt, allerdings nicht ihren Qualifikationen entsprechend.

Mit den Umgehungsvertägen versuchen die Arbeitgeber das Arbeitsrecht, den jeweiligen Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen zu umgehen. Auch die Stadt Wien soll von dieser Praxis Gebrauch gemacht haben. Vier Abfallberaterinnen bei der MA 48 klagten daher die Stadt und bekamen Recht - mehr dazu in Abfallberater siegen vor Gericht.

Nach Verfahren „strafversetzt“

Nach dem Verfahren werden die vier ehemaligen Abfallberaterinnen zwar angestellt, aber nicht ihrer Qualifikation als Akademikerinnen entsprechend, erzählen sie im Ö1-Morgenjournal. Eine der Betroffenen fühlt sich aufgrund der Klage strafversetzt: „So wie man mir meine Arbeit beschrieben hat, muss ich händisch ausgefüllte Formulare in den Computer eingeben und dann ausdrucken.“ Sie werde diese Arbeit nicht lange machen, sagt sie. „Es sind noch weitere Verfahren anhängig. Bei mir wird es wahrscheinlich auch eine Klage wegen der Tätigkeit sein.“

Im Büro von Stadträtin Ulrike Sima (SPÖ) will man nichts davon wissen, dass man als Abfallberaterin ein Studium braucht. Die ehemaligen Abfallberaterinnen seien der Qualifikation ihrer früheren Tätigkeit entsprechend eingestuft worden. Die Abfallberaterin tritt am Montag ihren Dienst an. Im Gehaltsschema sei sie als Akademikerin nicht einmal auf Maturaniveau eingestuft, sagt sie. Und das nach acht Jahren Dienst bei der Stadt.

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