Tabakgesetz wird Fall für Verfassungsgericht

Undurchsichtige Regelungen des Tabakgesetzes wollen Wiener Wirte geklärt wissen und ziehen vor den Verfassungsgerichtshof. Hintergrund ist ein Verfahren gegen eine Trattoria, in der angeblich Nichtraucher durch Raucherbereiche gehen müssen.

Die Schlossquadrat Gastronomie, zu der das Lokal gehört, fordert die Aufhebung unklarer Passagen im Gesetz. In erster Linie gehe es darum, die Formulierung aufzuheben, nach der der Tabakrauch nicht in Räumlichkeiten mit Rauchverbot dringen dürfe.

Zigarette und voller Aschenbecher

APA/Herbert P. Oczeret

50.000 Euro in Umbau investiert

Bis zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs im Juni 2013 sei klar gewesen, wie diese Bestimmung auszulegen sei, so Gastronom Stefan Gergely. In einem Erkenntnis aus dem Jahr 2009 hatten die Verfassungsrichter nämlich ausdrücklich nicht gefordert, die Lufträume zwischen Raucher- und Nichtraucherbereichen völlig abzutrennen. Daran habe sich auch die Schlossquadrat Gastronomie beim Umbau ihrer Lokale orientiert, rund 50.000 Euro seien investiert worden.

Nun habe der Magistrat dennoch ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tabakgesetz eingeleitet, zeigten die Wirte Unverständnis. Er berufe sich auf ein neues Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, nach dem etwa der Eingang eines Lokals so zu sein habe, dass die Gäste nicht durch den Raucherbereich gehen müssen, um in den Nichtraucherbereich zu gelangen.

„Keine politische Mehrheit für generelles Rauchverbot“

Auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs hätten die Verwaltungsrichter nicht einmal Bezug genommen, kritisierte der Jurist Wolf Szymanksi. Die Wirte müssten wissen, was von ihnen verlangt wird, damit sie sich regelkonform verhalten können, forderte er. Rechtsanwalt Karl Engelhart bezeichnete die fehlende Rechtssicherheit als „Ergebnis der Feigheit der Politik vor dem Wähler.“

Für ein generelles Rauchverbot sieht Gergely in Österreich keine politische Mehrheit. Sollte es dennoch dazu kommen, werde es wieder ein Verfahren geben, kündigte er an. Er jedenfalls poche auf die Freiheit und Mündigkeit der Bürger. Und dazu gehöre auch die Freiheit, Genussmittel zu konsumieren.

Diskussionen auch in Kärnten und der Steiermark

Eine neuerliche Diskussion über ein generelles Rauchverbot ist erst vor wenigen Tagen aufgekommen, weil die steirischen Landesparteien von SPÖ und ÖVP ein bundesweites Verbot in Lokalen in Österreich fordern. Ein Positionspapier wurde an die Bundesspitze übermittelt. Mit der Wirtschaftskammer soll eine Förderaktion für die Umrüstung der Betriebe initiiert werden - mehr dazu in Generelles Rauchverbot für Österreich gefordert (steiermark.ORF.at).

Auch in Kärnten wird über ein generelles Rauchverbot diskutiert - mit geteilten Meinungen in der Kärntner Gastronomie. Die Wirtschaftskammer ist dagegen, Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) spricht sich hingegen für das Totalverbot aus - mehr dazu in Geteilte Meinung über generelles Rauchverbot (kaernten.ORF.at).