Ärztekammer macht weiter gegen ELGA mobil

Mit einer Resolution macht die Wiener Ärztekammer weiter gegen den Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) mobil. Sie fordert Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) auf, für Verfassungskonformität zu sorgen.

Den Patienten rät die Ärztekammer, ab Jänner die Widerspruchsmöglichkeit gegen ELGA zu nutzen. Denn im Verordnungsentwurf, deren Begutachtungsfrist Ende November abgelaufen ist, ist unter anderem geregelt, dass die Widerspruchsstelle zum sogenannten Opt-out aus der ELGA beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger angesiedelt wird. Die Patientenanwaltschaften der Länder sollen für das Gesundheitsministerium die Aufgabe als Ombudsstelle übernehmen.

Patientin bei Gespräch mit einer Ärztin

Fotolia/Alexander Raths

Berufung auf Gutachten von Verfassungsjuristen

Die Kammer sieht hier datenschutz- und verfassungsrechtliche Probleme und beruft sich auf ein Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer - mehr dazu in Ärztekammer: ELGA verfassungswidrig. Sowohl für die Delegierung an den Hauptverband als auch an die Patientenanwaltschaften fehle die gesetzliche Grundlage, argumentiert dieser.

Bedenken auch von Datenschutzrat

Analoge Bedenken zur Ombudsstelle hat kürzlich auch der Datenschutzrat geäußert. Die Rechtsanwaltskammer wiederum kritisierte, dass in der Verordnung keine Zuständigkeit für die Umsetzung eines Widerrufs durch die Patienten enthalten sei.

Im Gesundheitsministerium versicherte man am Mittwoch, rechtzeitig zum Start der ELGA-Widerspruchsstelle mit Jahresbeginn 2014 für eine verfassungskonforme Regelung sorgen zu wollen. Bei der Ombudsstelle hat das Ministerium mehr Zeit, sie soll erst im zweiten Halbjahr 2014 kommen.

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