Jugendhaft: Task Force für Vermeidung

Das Thema Jugendstrafvollzug wird seit einem Missbrauchsfall in der Justizanstalt Josefstadt im Mai heiß diskutiert. Im Juli wurde eine Taskforce eingerichtet, in ihrem Abschlussbericht gibt es ein klares Bekenntnis zur Haftvermeidung.

Die Entscheidung, wie ein Jugendlicher seine Haftstrafe verbüßt, soll künftig von mehreren Institutionen gefällt werden, neben Gericht, Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei sind auch Kinder- und Jugendhilfe sowie der Verein Neustart dabei. Das ist einer der wesentlichen Punkte in dem Maßnahmenkatalog. Die Task Force war von der damaligen Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) eingerichtet worden - mehr dazu in U-Haft für Jugendliche auf Prüfstand .

SOS-Kinderdorf will Jugendliche aufnehmen

Die Verfasser kamen zu dem Schluss, dass sich „jede haftvermeidende und haftverkürzende Maßnahme an den konkreten Lebensumständen der Jugendlichen orientieren und für jeden Einzelfall neu definiert und auch neu organisiert werden“ muss. Ihr Nachsatz: „Ein allgemeingültiges Rezept für Haftvermeidung und/oder Haftverkürzung gibt es nicht.“

Aktuell werde mit fünf Einrichtungen verhandelt, die eine Aufnahme und Betreuung von „jugendlichen Beschuldigten, bei Substituierung der Untersuchungshaft durch Anwendung gelinderer Mittel oder bei Vollzug der Untersuchungshaft im Hausarrest“ anbieten. Das SOS-Kinderdorf hat in diesem Zusammenhang bereits Bereitschaft signalisiert, „mindestens zehn Jugendliche auf Weisung eines Richters“ aufzunehmen.

Zu wenig differenziertes Betreuungsangebot

Doch laut Erkenntnis des „Runden Tisches Untersuchungshaft für Jugendliche - Vermeidung, Verkürzung, Vollziehung“, wie die „Taskforce“ offiziell heißt, können diese Einrichtungen „jene Lücke, die zwischen den beiden Extremen ‚Inhaftierung‘ und ‚Sich-selbst-überlassen-Sein‘ mangels eines differenzierten Betreuungsangebotes aktuell besteht, nur teilweise schließen, kommt doch eine Unterbringung durch die Justiz nur für jene Jugendlichen in Betracht, die bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind“.

„Institutionenübergreifende Kommunikation“ sei auch in puncto Umsetzung der Maßnahmen zur Verkürzung der U-Haft für Jugendliche erforderlich. Eine Freilassung habe zu erfolgen, wenn der Zweck der Festnahme oder der U-Haft durch familienrechtliche Verfügungen oder gelindere Mittel erreicht werden könne.

Dazu sei eine „Haftentscheidungshilfe“ nötig, die derzeit aber lediglich in Wien bestehe. „Die Empfehlung, die Jugendgerichtshilfe österreichweit auszubauen, steht damit in einem logischen Zusammenhang“, so die Autoren, die sich auch für eine „bedürfnisorientierte“ U-Haft aussprachen, falls ebendiese unumgänglich sei.

„Vollzug kann nicht alleine Versäumtes nachholen“

Fazit der Gruppe: „Jedenfalls muss aber verhindert werden, dass ‚schwierige‘ und damit auch hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche gleichsam durch alle Netze fallen und schließlich beim Strafvollzug landen. Es dient weder dem Jugendlichen noch der Gesellschaft, die Strafjustiz und damit den Vollzug zum ‚Erben‘ der Probleme der Gesellschaft im Umgang mit schwierigen Jugendlichen zu machen. Der Vollzug kann nicht alleine bislang Versäumtes nachholen und Entwicklungsdefizite abbauen. Und er soll es auch nicht müssen.“

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