Lebenslange Sperre für Walter Mayer

Die Österreichische Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) hat den früheren Langlauftrainer Walter Mayer lebenslang gesperrt. Damit wurde auf die rechtskräftige Verurteilung durch das Oberlandesgericht Wien reagiert.

Am 11. April 2013 hatte das Oberlandesgericht Wien den früheren ÖSV-Trainer rechtskräftig verurteilt. Der 56-Jährige war zu einer Haftstrafe von 15 Jahren auf Bewährung verurteilt worden - mehr dazu in Walter Mayer rechtskräftig Dopingsünder (wien.ORF.at; 11.4.2013).

„Mayer erstellte Doping-Plan“

Die ÖADR schloss sich an diese Verurteilung an. Die Sperre wurde laut Aussendung am Dienstag ausgesprochen, „da er (Anm.: Mayer) zwischen Sommer 2008 und Februar 2009 für eine Athletin einen Doping-Plan erstellte, die dafür notwendigen verbotenen Substanzen und Gerätschaften beschaffte sowie die Zuführung an die Athletin organisierte und überwachte“.

Weiters habe der einstige Erfolgstrainer der österreichischen Langläufer verbotene Substanzen „zwischen Dezember 2005 und August 2008 an nicht mehr genau feststellbare Sportler“ weitergegeben, hieß es in der Begründung.

ÖADR-Urteil nicht rechtskräftig

In dem Schreiben nahm die ÖADR ausdrücklich Bezug auf die Bestimmungen der „FIS Anti Doping Regulations“ des Internationalen Skiverbandes (FIS) und des World Anti Doping Codes. Demnach gelten Sachverhalte, die durch die Entscheidung eines Gerichts oder des zuständigen Berufs-Disziplinargerichts festgestellt worden sind und die nicht Gegenstand eines laufenden Rechtsbehelfsverfahrens sind, als unwiderlegbare Beweise, es sei denn, der Beschuldigte kann nachweisen, dass die Entscheidung gegen die Grundsätze des natürlichen Rechts verstoßen hat.

Dadurch sei die Sachlage dermaßen klar gewesen, dass man ohne weiteres Beweisverfahren eine vorläufige Entscheidung treffen konnte, hieß es in der ÖADR-Aussendung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Mayer kann in den kommenden vier Wochen Einspruch erheben.