Fahrer der „Pink Panther“ verurteilt

Im Straflandesgericht ist am Mittwoch ein weiteres Mitglied der „Pink-Panther“-Bande verurteilt worden. Der 30-Jährige soll in vier Überfälle auf Wiener Juweliere als Fahrer und Logistiker involviert gewesen sein. Das Urteil: Neuneinhalb Jahre Haft.

Der Mann gehörte jener Gruppierung an, die zwischen Februar 2012 und März 2013 insgesamt fünf Coups - vier in der Bundeshauptstadt, einen in Salzburg - verübte und dabei teilweise mit äußerster Brutalität vorging. Glasvitrinen wurden mit Äxten zerschlagen, bei einem Überfall wurde einem Angestellten eine Schädelfraktur beigebracht. Die unmittelbaren Täter und einige untergeordnete Helfer wruden dafür im vergangenen September zu bereits durchwegs rechtskräftigen Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwölfeinhalb Jahren verurteilt - mehr dazu in Acht Schuldsprüche im „Pink Panther“-Prozess.

Der am Mittwoch Angeklagte soll von den Hintermännern der in ganz Europa tätigen, von Serbien aus operierenden Bande als Fahrer und Logistiker angeworben und eigens für die für Wien bestimmten Täter abgestellt worden sein. Einmal mehr soll dabei das Belgrader Lokal „Dukat“ als Drehscheibe fungiert haben, wo die Straftaten konkret geplant wurden.

Räuber von Belgrad nach Wien chauffiert

Der 30-Jährige chauffierte vor dem ersten Überfall die Räuber von Belgrad nach Wien und brachte sie in der Wohnung eines Bekannten am Brigittaplatz in Wien-Brigittenau unter. „Es war mir klar, dass sie nicht auf der Baustelle arbeiten wollen“, stellte der Angeklagte klar. Für seine Fahrdienste bekam er 2.000 Euro.

Dann mietete der 30-Jährige eine Wohnung in der Sandleitengasse in Wien-Ottakring an, die den jeweiligen Tätern bei den folgenden Straftaten stets als Unterkunft diente. Er besorgte vor zwei Überfällen die benötigten Äxte und Handschuhe, fertigte in einem Fall eine Tatort-Skizze an, brachte einmal einen Koffer mit den erbeuteten Schmuckstücken nach Serbien und chauffierte Ende Jänner 2013 nach einem Raub einen der Täter zurück nach Serbien. Damit verdiente er ein Vielfaches dessen, was er in seiner Heimat als Chauffeur erhalten hätte.

Für Gericht „kein kleiner Fisch“

Für das Gericht war der Mann „kein kleiner Fisch“, sondern „im mittleren Management tätig“, wie die Vorsitzende am Ende des Beweisverfahrens festhielt. Infolge der „sehr, sehr großen kriminellen Energie“ bedürfe es einer empfindlichen Freiheitsstrafe. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.