Hundeführschein wird teurer

Seit drei Jahren gibt es in Wien den verpflichtenden Hundeführschein für einige Hunderassen. Seither ist die Zahl der Hundebisse von Listenhunden um zwei Drittel zurückgegangen. Die Stadt will am Führschein festhalten, allerdings wird er teurer.

Mit Ende Dezember waren 61.361 Hunde in Wien gemeldet, exakt 3.312 davon waren Listenhunde. Gleichzeitig wurden seit Einführung 5.227 Hundeführscheine ausgestellt. Die höhere Zahl ergibt sich daraus, dass nicht nur Besitzer, sondern alle, die mit dem Tier Gassi gehen wollen, die entsprechende Prüfung absolvieren müssen. Sie soll sicherstellen, dass Herrchen bzw. Frauchen ihren Vierbeiner auch wirklich im Griff haben.

Das dürfte vermehrt der Fall sein. So kam es laut Sima zwischen 2007 und 2010 - also im Vergleichszeitraum, als es den Führschein noch nicht gab - zu insgesamt 967 Hundebissen, 305 davon von Listenhunden verursacht. Diese Zahlen verringerten sich von 2010 bis 2013 auf 416 bzw. 114 Vorfälle, was einem Minus von 57 bzw. 63 Prozent gleichkommt. Berücksichtigt man nur die Bisse an Menschen - also nicht jene, bei denen andere Hunde verletzt wurden -, ist das Minus noch etwas höher.

„Ich bin mit der Situation sehr zufrieden. Insgesamt sind die Hundebisse um die Hälfte zurückgegangen, was ein gutes Signal ist“, sagte die zuständige Stadträtin Uli Sima (SPÖ).

Derzeit kostet Prüfung 25 Euro

Was die Liste selbst betrifft, bleibt alles wie gehabt. Auch der immer wieder diskutierte Schäferhund ist künftig nicht führscheinpflichtig. Hier habe es in den vergangenen drei Jahren nämlich ebenfalls einen Rückgang von 42 (2007 bis 2010) auf 16 Vorfälle gegeben, hieß es.

Eine Änderung wird es aber geben: Die Kosten für die Prüfung werden angehoben. Derzeit zahlt man 25 Euro an die Prüfer. Das sei ein bisschen wenig für eine Stunde Arbeit, sagte Sima. Wie viel der Schein künftig kostet, ist aber noch offen.

Strafe von bis zu 3.500 Euro droht

Personen, die bei der Kontrolle keinen Führschein vorweisen können, werden bestraft. Die Höhe ist gestaffelt und richtet sich nach dem Delikt. Die Spannweite reicht vom Organstrafmandat bis zu Anzeigen mit einem Maximalbetrag von 3.500 Euro.

Der Hundeführschein geht auf die Volksbefragung 2010 zurück. Damals stimmte der überwiegende Großteil der Votumsteilnehmer für die Einführung. Seitdem müssen Besitzer der Rassen Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino (Argentinischen Mastiff) ihren korrekten Umgang mit dem Vierbeiner belegen können. Die Regelung gilt auch für Mischlinge.

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