AK: „Abzocke“ bei Altbau-Wohnungen

Eine „Abzocke“ bei Altbauwohnungen ortet die Arbeiterkammer (AK). Befristete Altbau-Mietwohnungen seien um mehr als drei Viertel teurer als erlaubt. Wohnbau-Stadtrat Michael Ludwig (SPÖ) forderte eine umgehende gesetzliche Neuregelung.

AK Wien-Präsident Rudi Kaske nennt die „enormen Aufschläge“ zum Mietzins „unfassbar“ und fordert die Regierung auf, „sofort das Wohnthema anzupacken“.

„Die Mieten müssen klar begrenzt und die Befristungen abgeschafft werden“, so Kaske. Nur bei einem Eigenbedarf des Vermieters könne über Befristungen gesprochen werden. Es brauche eine Passus im Mietrechtsgesetz für private Altbaumieten, wonach die Höhe des Hauptmietzinses in Summe nicht mehr ergeben dürfe als den Richtwert plus 20 Prozent, fordert Kaske.

Miete im Internet überprüfen

Die Arbeiterkammer bietet einen neuen Mietzins-Check für befristete Altbau-Mietverträge im Internet. Der gesetzliche Richtwert in Wien für eine durchschnittliche Altbauwohnung beträgt laut AK 5,16 Euro pro Quadratmeter.

Erst Mitte dieser Woche hatte die AK Kritik am sozialen Wohnbau in Wien geübt. Laut Kammer fehlen 2.000 geförderte Wohnungen pro Jahr. „Wir wissen, dass Wien in den nächsten Jahren in etwa um die Stadt Salzburg wächst. Es muss mehr in den sozialen Wohnbau investiert werden. Wir schätzen, dass hier etwa 2.000 geförderte Wohnungen pro Jahr fehlen“, sagte Kaske - mehr dazu in AK: „Zu wenig sozialer Wohnbau in Wien“.

Ludwig will gesetzliche Neuregelung

„Wir brauchen umgehend eine gesetzliche Neuregelung, die verpflichtend festschreibt, dass die Aufschläge transparent und für alle Seiten, allen voran für die Mieterinnen und Mieter, nachvollziehbar aufgelistet werden“, forderte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Rechtssicherheit, Transparenz und Fairness müssten gerade im Bereich des Wohnens, auch am privaten Wohnungsmarkt sichergestellt werden.

Eine der zentralen Forderungen dabei sei, dass die transparente Ausweisung sämtlicher Zu- und Abschläge gesetzlich verpflichtend erfolgen muss. Durch die weitverbreitete Praxis, Abschläge erst gar nicht heranzuziehen und andererseits eine Vielzahl von Zuschlägen geltend zu machen, könne praktisch jede Miete verlangt werden, so Ludwig. Eine kostenlose Möglichkeit zur Überprüfung des gesetzliche geregelten Richtwertmietzinses bietet der Wiener Mietenrechner.

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