Weniger Garagenplätze durch neue Bauordnung

In Wien soll im Sommer eine Novelle der Bauordnung in Kraft treten, die pro neu gebautem Haus weniger Garagenplätze vorschreibt. Die Anrainer in den Parkpickerlbezirken fürchten, dass das die gerade verbesserte Stellplatzsituation wieder verschlechtern könnte.

Bisher musste pro Wohnung ein Stellplatz errichtet werden, künftig soll das nur noch pro 100 Quadratmeter Wohnfläche Pflicht sein. Hat etwa ein Neubau 3.000 Quadratmeter Wohnfläche, sind nur noch 30 Garagenplätze notwendig, auch wenn das Haus viel mehr Wohnungen hat.

Die Anrainer in den Parkpickerlbezirken sorgen sich, dass dann die Gassen erst recht wieder verparkt sein werden, weil nicht alle neuen Mieter einen eigenen Stellplatz mehr haben.

Stadtrat: Viele Garagen nicht ausgelastet

Im Büro von Wohnbaustadtrat Ludwig will man diese Befürchtungen zerstreuen. Die Notwendigkeiten hätten sich geändert. Viele Garagen, die in der Vergangenheit extra für Neubauten errichtet wurden, seien gar nicht ausgelastet. Außerdem würden sich die Bauträger durch die neue Regelung Geld ersparen. Dort, wo eine starke Nachfrage nach Stellplätzen ist - also etwa in Innenbezirken - stehe es den Bauträgern frei, dennoch mehr Stellplätze zu errichten, heißt es aus dem Büro von Ludwig.

Auto in einer Parkgarage

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Viele Wohnhausgaragen seien nicht ausgelastet

Die Wiener Immobilientreuhänder begrüßen die neue Stellplatzverordnung. Die alte Regelung sei vor allem bei Singlewohnungen und kleineren Wohnungen „vollkommener Humbug“, sagt Hans Jörg Ulreich, Sprecher der Wiener Immobilientreuhänder in einer Aussendung. Viele dieser Mieter hätten gar kein Auto. Die Angst vor einer Stellplatzknappheit sei unbegründet, weil in Wien 10.000 Garagenplätze leer stehen würde und das Parkpickerl genügend Parkplätze gebracht hätte.

Balkone auch für Altbauten

In Wien sollen in Zukunft Neubauten nur mehr mit Solaranlagen und anderen umweltfreundlichen Energieformen errichtet werden dürfen - wenn dies wirtschaftlich vertretbar ist. Das sieht eine Novelle der Wiener Bauordnung vor, die im Dezember im Landtag beschlossen wurde - mehr dazu in Bauordnung: Nur mehr umweltfreundliche Neubauten.

Rund 30.000 Gründerzeithäuser sind in Wien nicht denkmalgeschützt. Durch die neue Bauordnung können diese nun auf der Straßenseite nachträglich mit Balkonen bestückt werden. Auch „zeitgemäße“ Modelle wären für die MA 19 denkbar - mehr dazu in Neues Baurecht: Balkone auch für Altbauten.

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