OeBS-Prozess: Angeklagte beteuern Unschuld

Am Montag hat der Prozess in der OeBS-Schmiergeldaffäre begonnen. Neun Personen sind angeklagt, unter anderem die ehemalige Führungsspitze der Gelddruckerei der Nationalbank. Sie weisen den Vorwurf, Schmiergeld bezahlt zu haben, zurück.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Aufarbeitung der Schmiergeldaffäre rund um die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruckerei GmbH (OeBS). Staatsanwalt Volkert Sackmann wirft ihnen in der Anklageschrift vor, von 2005 bis 2011 Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien Schmiergeld gezahlt zu haben, um Aufträge zu erhalten. Den Beschuldigten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Konkret liefen die Schmiergeldzahlungen laut Ankläger so ab: Die OeBS habe nach einem verlustreichen Geschäft mit Singapur dringend Aufträge gebraucht, um aus den roten Zahlen zu kommen. So seien auch „exotische Länder“ ins Auge gefasst worden. Die Zentralbank von Aserbaidschan habe neue Banknoten drucken lassen wollen, die OeBS habe sich beworben. Auf den Wunsch der aserbaidschanischen Zentralbanker, zum normalen Auftragswert noch 20 Prozent draufzuschlagen und diese wieder an die Amtsträger „zurückzuzahlen“, sei die OeBS eingegangen.

Schmiergeld auf verschlungenen Wegen

„Gezahlt hat das Volk von Aserbaidschan“, stellte Sackmann fest. Doch auch wenn das Schmiergeld für die Azeris von diesen selber gekommen sei und in der Auftragssumme schon enthalten war, hätten sich die österreichischen Banknotendrucker doch wegen Beihilfe zu deren Untreue sowie wegen Bestechung zu verantworten. Konkret habe die Zentralbank von Aserbaidschan große Banknotenaufträge für den Druck der „Manat“-Währung vergeben, die erste Zahlung sei dann im Juli 2005 an die OeBS gekommen - mit dem 20-prozentigen Aufschlag, den die Amtsträger in Baku für sich einstreifen wollten.

Das Verbuchen des Schmiergelds sei ein Problem gewesen, erläuterte Sackmann. Dafür seien dann verschlungene Wege gegangen worden, Scheinrechnungen seien erstellt worden und Bargeldzahlungen seien erfolgt. Die Aserbaidschaner hätten wunschgemäß „ihre“ 20 Prozent zurückbekommen. In der OeBS seien diese Vorgänge von den damaligen Geschäftsführern nicht ohne Deckung durch den damaligen Aufsichtsratspräsidenten Wolfgang Duchatczek durchgeführt worden.

Briefkastenfirma in Panama

Da der Fluss des Schmiergelds über eine OeBS-Angestellte an die Auftraggeber schwierig war, griff man schließlich zur Hilfe von zwei Anwälten, die nun auch auf der Anklagebank sitzen. Über eine Briefkastenfirma in Panama wurden nun diverse Zahlungen abgewickelt, für das Geldwaschen streiften die Anwälte 4 Prozent „Provision“ ein, so der Ankläger.

Zu den Verträgen mit Aserbaidschan für den Banknotendruck seien dann auch noch Verträge mit der Syrischen Zentralbank dazugekommen. „Die Syrer waren bescheidener“, meinte der Staatsanwalt mit Ironie. Die Zentralbanker aus Damaskus wollten „nur“ 14 Prozent Aufschlag auf die Auftragssumme. Sonst liefen die Geschäfte der Syrer mit der OeBS ähnlich.

Prozess Duchatczek

APA/HERBERT PFARRHOFER

Auch Körperschaftssteuer hinterzogen

Sackmann sprach direkt den Ex-OeNB-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek, der auch OeBS-Aufsichtsratsvorsitzender war, an: Dieser sei ein „sehr engagierter“ Aufsichtsratsvorsitzender gewesen, „aber dass er Fehlverhalten absegnet, bei einer 100-Prozent-Tochter der Nationalbank, das ist unerträglich“. Der Hauptangeklagte, Ex-OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf, sei bei den Ermittlungen anfangs zwar nicht geständig gewesen, habe dann aber durch seine Aussagen sehr weitergeholfen.

Im Zuge der Schmiergeldzahlungen sei von der OeBS auch 3,7 Mio. Euro Körperschaftssteuer dem Finanzamt hinterzogen worden. Schmiergelder seien nämlich nicht von der Steuer absetzbar. Der Staatsanwalt fordert weiters, dass bei den Angeklagten jene Werte abgeschöpft werden, die sie als „Belohnung“, als Prämien, erhalten haben.

Vorwürfe zurückgewiesen

Der Anwalt von Duchatzek beteuerte die Unschuld seines Mandanten. Duchatczek habe sogar noch auf eine Verringerung der Provisionen gedrängt. Dies hätte er wohl nicht gemacht, wenn er gewusst hätte, dass es sich für die OeBS dabei nur um einen „Durchlaufposten“ gehandelt habe, argumentierte der Anwalt.

Der damalige OeBS-Aufsichtsratschef habe nicht gewusst, dass es sich bei den Provisionen für die Banknoten-Aufträge aus Aserbaidschan und Syrien um Schmiergeld gehandelt habe. Er habe sogar darauf gedrängt, korrekte Verträge auszustellen und die Zahlungsvorgänge nachvollziehbar darzustellen.

Prozess Duchatczek

APA/HERBERT PFARRHOFER

Der ehemalige OeNB-Vize-Gouverneur Duchatczek vor Verhandlungsbeginn

Anwalt beantragt Ausschluss der Öffentlichkeit

Strafverteidiger Georg Zanger, der einen der beiden beschuldigten Anwälte vertritt, sah in seinem Verteidigungsplädoyer überhaupt keine Straftat bei allen Angeklagten vorliegen. Die Zentralbanker von Aserbaidschan hätten das Geld nämlich gar nicht selber eingesteckt, sondern - über den Umweg nach Österreich und zurück - offenbar an eine andere staatliche Institution weitergeleitet.

Zanger nannte den aserbaidschanischen Geheimdienst als möglichen Empfänger. „Der Staat von Aserbaidschan kann mit seinem Geld tun was er will“, meinte er. Weiters beantragte er den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung seines Mandanten und bei der Einvernahme der einzigen Angeklagten, weil sonst deren Leben in Gefahr wäre. Der Verteidiger der Angeklagten allerdings sah kein Problem, wenn seine Mandantin vor der Öffentlichkeit aussage.

„Anzeige aus heiterem Himmel“

Manfred Ainedter, der Verteidiger des geständigen Hauptangeklagten Ex-OeBS-Geschäftsführers Michael Wolf betonte in seinen Ausführungen, die Causa sei aus heiterem Himmel zur Anzeige gebracht worden. Alle in der Nationalbank hätten von den Problemen in der OeBS gewusst, hätten gewusst, dass ein Wunder geschehen müsse, damit die OeBS nach den Verlusten aus einem Singapurgeschäft im nächsten Jahr wieder Gewinne schreiben könne. Alexia Stuefer, Verteidigerin des mitangeklagten Ex-OeBS-Geschäftsführers Johannes Miller bezweifelte die Richtigkeit der Anklage.

Auch der Verteidiger von Kurt Meyer, des dritten angeklagten Ex-OeBS-Geschäftsführers, plädierte für seinen Mandanten auf nicht schuldig. Mit Ausnahme der einzigen angeklagten Frau, die sich von Anfang an geständig zeigte und laut Anklage „mit Sicherheit den wertvollsten Beitrag“ bei der Aufklärung das Sachverhaltes leistete, plädierten die Rechtsvertreter der übrigen Angeklagten ebenfalls für einen Freispruch ihrer Mandanten.

Gegen die OeBS und die Münze Österreich wurde von der Staatsanwaltschaft unter anderem auch der Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gestellt. Richter Georg Olschak hat vorerst bis 2. April 17 Verhandlungstage anberaumt, an denen die Angeklagten und Zeugen einvernommen werden sollen.

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