Amtsärzte nach Tod von Schubhäftling verurteilt

Nach dem Tod eines Asylwerbers im Polizeianhaltezentrum am Hernalser Gürtel sind zwei Amtsärzte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie sollen den auf einen Herzinfarkt hindeutenden Symptomen nicht nachgegangen sein.

Beide müssen je 15.000 Euro Geldstrafe zahlen. Zudem müssen sie die Kosten des Strafverfahrens tragen. Eine mitangeklagte Amtsärztin wurde ebenso wie ein Psychiater freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Suchte 60 Mal einen Arzt auf

Der 35-jährige tschetschenische Asylwerber war am 30. Juni 2012 verhaftet worden, weil er bei einer Polizeikontrolle keinen gültigen Ausweis vorweisen konnte und gegen ihn einen negativen Asylbescheid vorlag.

Er suchte zwischen 26. Juli und 27. September im Polizeianhaltezentrum nicht weniger als 60 Mal ärztliche Hilfe auf. Vorrangig klagte der 35-Jährige bei den Amtsärzten über ein urologisches Problem und psychische Schwierigkeiten, wiederholt wies er aber auch auf Brustbeschwerden hin. Dennoch hielt es keiner der drei Amtsärzte für notwendig, ein Elektrokardiogramm anzufertigen, obwohl ein EKG-Gerät zur Verfügung gestanden wäre.

Ärztin: „Für mich war er haftfähig“

Am häufigsten bekam eine 55-jährige Medizinerin den 35-Jährigen zu sehen. Sie habe diesen für „sehr krank“ gehalten, räumte sie vor der Richterin ein: „Es war eine sehr große Belastung für ihn, im Polizeianhaltezentrum zu sein.“ Seine Unterleibsbeschwerden habe sie auch auf die mit der Schubhaft verbundene Trennung von seiner Frau zurückgeführt.

„Für mich war er haftfähig. Für mich war ersichtlich, dass er haftfähig ist“, sagte die Ärztin. Sie habe den Mann nicht für einen Simulanten gehalten, „aber er hat übertrieben. Er hat das alles geschildert, als ob es das Ende der Welt wäre“. Am 13. September sei er schließlich „in die Sanitätsstelle gestürmt“ und habe aufgrund seiner Beschwerden seine Entlassung gefordert.

Nur Grippemittel verschrieben

Am 27. September, nachdem er angeblich beim Duschen am Morgen Brustschmerzen verspürt hatte, sah die 55-Jährige den Asylwerber ein letztes Mal. Er habe dieses Mal „Schmerzen am ganzen Körper“ geltend gemacht, diese aber nicht näher ausgeführt, berichtete die Ärztin. Sie habe den Blutdruck gemessen, ihn mit dem Stethoskop abgehört und - da sie ein Rasseln auf der linken Seite vernahm - für den nächsten Tag einen Röntgen-Bus bestellt.

Und sie verschrieb dem 35-Jährigen ein Grippemittel, weil sie seine diffusen Schmerzen auf einen grippalen Infekt zurückführte. Zwei Stunden und 45 Minuten später war er tot.

Zwei Amtsärzte übernahmen Verantwortung

Im Unterschied zu ihrer weiblichen Kollegin räumten die beiden Amtsärzte ein, dass eine EKG-Untersuchung bei dem tschetschenischen Asylwerber geboten gewesen wäre. Der ältere der beiden Amtsärzte hatte den Mann am 1. Juli 2012 untersucht und diesem Haftfähigkeit bescheinigt.

Den zweiten Kontakt zu dem 35-Jährigen hatte dieser Arzt eineinhalb Monate später, als ihm der Schubhäftling am 14. September neben Schmerzen im Unterleib auch von Beschwerden im Brustbereich berichtete. „Seit drei Tagen Schmerzen in Brust“, vermerkte der Amtsarzt in der Krankengeschichte.

Das EKG-Gerät kam trotzdem nicht zum Einsatz, um diesen näher nachzugehen. Der Mann habe „diffuse Schmerzen“ geltend gemacht und mit den Händen vor allem Gesten Richtung Unterleib gemacht, sagte der Sportmediziner. „Ich muss darauf vertrauen, was der Patient sagt. Ich hätte reagiert, wenn er mit seiner Gestik wieder nach oben gedeutet hätte.“

Dritter Amtsarzt notierte Brustschmerzen

Am 16. September hatte dann der dritte Amtsarzt - ein hauptberuflich als Totenbeschauer und im Ärztefunkdienst tätiger Allgemeinmediziner - mit dem Asylwerber zu tun. Auch er ging von Problemen im Unterleib aus und „keinesfalls von Herzbeschwerden“: „Ich wär’ nie auf die Idee gekommen, dass dies Symptome eines Infarkts sein könnten.“

In seinem schriftlichen Bericht hatte allerdings auch dieser Amtsarzt Schmerzen in der Brust notiert. „Das war unglücklich formuliert“, erklärte er. Es sei „halt kürzer formuliert worden, ich hab’ ja keine Schreibkraft“.

Gutachter entlastete Amtsärztin

Laut dem kardiologischen Sachverständigen starb der Schubhäftling an dem Verschluss einer Koronararterie. Seinem Gutachten zufolge wäre der Herzinfarkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer EKG-Untersuchung am 27. September 2012 nicht mehr zu verhindern gewesen.

Dass diese beiden Amtsärzte bei ihren vorangegangenen Untersuchungen am 14. und 16. September das im Untersuchungszimmer befindliche EKG-Gerät nicht angerührt hatten, fand der Sachverständige unverständlich. An deren Stelle „hätte ich überhaupt keinen Zweifel gehabt, dass ich ein EKG schreibe“, betonte Bailer. Diese Maßnahme „wäre für mich selbstverständlich“.

Ob der Todeseintritt damit zu verhindern gewesen wäre und das Unterlassen der EKG-Untersuchung kausal für das Ableben des Mannes war, könne er jedoch nicht sagen.