Gewalt im Dienst: Polizei teilschuldig

Der Prozess am Verwaltungsgericht um Misshandlungsvorwürfe gegen fünf Polizeibeamte hat am Donnerstag damit geendet, dass die Landespolizeidirektion Wien teilweise schuldig gesprochen worden ist. Nach einer Verkehrskontrolle waren bei einem Lenker acht Knochenbrüche diagnostiziert worden.

Auslöser des Verfahrens war eine Verkehrskontrolle vor eineinhalb Jahren. Ein 36-jähriger Lenker soll dabei keinen Führerschein vorgezeigt und einen Alkotest verweigert haben. Daraufhin wurde er über Nacht im Kommissariat Brigittenau in eine Zelle gesperrt.

Nach der Entlassung sei er in ein Spital gefahren. Dort diagnostizierten die Ärzte insgesamt acht Knochenbrüche am ganzen Körper. Der 36-Jährige erstattete Anzeige - mehr dazu in Misshandlungsvorwurf gegen Polizei und Misshandlungsvorwürfe gegen Polizisten.

„Überschießende“ Gewaltanwendung

Das Verwaltungsgericht stellte am Donnerstag fest, dass es nach der Verkehrskontrolle zu rechtswidrigen Handlungen kam. Die Misshandlungsvorwürfe wurden aber als unbegründet abgewiesen. So wurde bei der Fixierung und Fesselung des Mannes eine überschießende Gewaltanwendung attestiert. Der Mann erlitt Verletzungen am linken Arm und an der Schulter.

Die grundsätzliche Zulässigkeit der Gewaltanwendung wurde bei der Fortsetzung des Prozesses hingegen bejaht. Als mangelhaft wurde auch die amtsärztliche Untersuchung angesehen, da eine weitere Untersuchung erforderlich gewesen wäre, entschied das Gericht. Die Amtshandlung an sich war laut dem Urteil aber rechtmäßig.

Durch das Urteil habe sein Mandant nun Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, sagte Anwalt Gregor Rathkolb. Die Verletzungen an Rippen und Fuß des 36-jährigen Mannes konnten hingegen nicht eindeutig zugeordnet werden, so der Anwalt.

Auch Staatsanwalt ermittelt

Die Maßnahmenbeschwerde gegen die Behörde - in dem Fall die Landespolizeidirektion Wien als Arbeitgeber der Beamten - wurde im vergangenen Jahr noch beim ehemaligen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) behandelt. Wegen der Einbringung eines medizinischen Gutachtens und der Vernehmung weiterer Zeugen wurde damals die Verhandlung vertagt.

Neben dem anhängigen Verfahren am Verwaltungsgericht ermittelt auch die Wiener Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen die Polizisten. Den Beamten wird Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Körperverletzung und der Verdacht auf Quälen eines Gefangenen vorgeworfen. Ob auch strafrechtliche Anklage erhoben wird, ist noch fraglich. Nach Angaben von Behördensprecherin Nina Bussek läuft das Ermittlungsverfahren.