„Puber“ bleibt weiter in U-Haft

Das Landesgericht für Strafsachen hat am Montagnachmittag die U-Haft über den Graffiti-Sprayer „Puber“ um vier Wochen verlängert. Obwohl ihm ein Gutachten angeblich fast 100 Sachbeschädigungen anlastet, beteuert er weiter seine Schuldlosigkeit.

Der Haftgrund Tatbegehungsgefahr bleibe weiter aufrecht, weshalb die U-Haft verlängert wurde, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit. Der gebürtige Schweizer soll mit seinem einfachen Schriftzug in Wien Dutzende Hauswände besprüht haben. Seit 9. März sitzt er wegen schwerer Sachbeschädigung in U-Haft.

Puber-Schriftzug

ORF/Mühlparzer

Anwalt: „Er sagt, er war es nicht“

Obwohl er von einem grafologischen Gutachten belastet wird, auf dessen Basis ihm angeblich an die 100 Fakten zugerechnet werden können, beteuert er weiter seine Schuldlosigkeit. Laut Verteidiger Roland Friis soll „Puber“ derzeit zu keinem einzigen Faktum geständig sein. „Er sagt, er war es nicht“, erklärte sein Rechtsbeistand - mehr dazu in Gutachten belastet „Puber“.

Der Graffiti-Sprayer war vergangenen Donnerstag nach einem Hinweis in einer WG in Rudolfsheim-Fünfhaus festgenommen worden.Laut Polizei wurden gefälschte Schweizer Dokumente, zahlreiche Graffiti-Utensilien, Spraydosen und ein Notebook sichergestellt. Die Gegenstände waren in einem aufgelassenen Kamin deponiert - mehr dazu in Polizei verhaftet Sprayer „Puber“.

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