Prozess: Grasser klagt Steuerberater

Am 14. Juli geht der Zivilprozess zwischen Karl-Heinz Grasser und seinem früheren Steuerberater Peter Haunold am Wiener Handelsgericht weiter. Grasser beschuldigt Haunold ihn nicht adäquat beraten zu haben.

Der Zivilprozess, den Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen früheren Steuerberater anstrebt, geht in die nächste Runde. Beim ersten Zusammentreffen am Donnerstag am Handelsgericht Wien konnte Richter Manuel Friedrichkeit die Streitparteien nicht zu einem Vergleich bewegen.

Karl-Heinz Grasser

APA/Georg Hochmuth

Prozess ab 14. Juli

Das Verfahren geht am 14. Juli mit der Befragung des Klägers weiter. Der Beklagte wird am 15. Juli befragt. Als Zeugen werden unter anderen Banker Julius Meinl und Grassers Ehefrau Fiona Pacifico Griffini-Grasser geladen.

Grasser hat seinen früheren Steuerberater Peter Haunold beziehungsweise das Unternehmen Deloitte auf Schadenersatz geklagt. Sie hätten ihn falsch beraten, deswegen müssten die Beklagten ihm die entstandenen und mögliche künftige Kosten ersetzen, so der Vorwurf.

Deloitte und Haunold weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Grasser sei von dem vorgeschlagenen Konzept abgewichen, bringen sie vor. Grasser droht laut Berichten eine Geldstrafe von 15 Millionen Euro und eine Nachzahlung von rund fünf Millionen Euro an die Finanz. Wegen des Vorwurfs des Abgabenbetrugs könnte ihm auch eine Haftstrafe drohen.

Unterlagen noch ausständig

Im Steuerverfahren warten die Ermittler seit Monaten auf die Herausgabe der bei Haunold beschlagnahmten Grasser-Akten. Derzeit evaluiert das Landesgericht Wien, ob die Unterlagen an die ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft herausgegeben werden können. Während Haunold im Strafverfahren als Steuerberater der Verschwiegenheitspflicht unterworfen ist, kann er im Zivilverfahren wegen Grassers Klage reden: „Haunold muss sich hier verteidigen können“, stellte der Richter klar.

Während das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zur Steuerhinterziehung läuft, wird parallel der Zivilprozess stattfinden. Richter Friedrichkeit machte klar, dass er nicht auf den Ausgang des Steuerverfahrens warten wolle. Auch die beiden Streitparteien wollen dies nicht.

Julius Meinl und Fiona Grasser als Zeugen

Die Causa sei „sehr komplex“, stellte der Richter fest. Daher sollen zahlreiche Zeugen geladen werden, darunter der Banker Julius Meinl und Grassers Ehefrau Fiona. Grassers Anwalt, Dieter Böhmdorfer, fragte nach, „Wozu brauchen Sie sie“? „Sie haben´s beantragt“, konterte der Richter - was zu Heiterkeit im bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaal führte.

Auch Beschäftigte der Meinl Bank, die Stiftungsräte von Grassers Stiftungen „Waterland“ und „Silverland“ in Liechtenstein und weitere Zeugen sollen befragt werden. Auch mindestens ein Gutachter soll zum Einsatz kommen: In der Frage, ob das Beratungshonorar überhöht war, müsse er einen Gutachter zuziehen, so der Richter.

Grasser anwesend und „sprachlos“

Obwohl Grasser nicht gerichtlich geladen war, erschien er am Donnerstag bei Gericht. Danach sagte er vor Journalisten, er sei „sprachlos“ über die Fehlberatung durch Deloitte, die ihm als eine der großen Steuerberatungskanzleien empfohlen worden war. Er habe immer deren Vorschläge befolgt und habe seine Stiftungskonstruktion gemeinsam mit Steuerberater Haunold gegenüber der Finanz offen gelegt.

„Ich habe keine einzige Änderung vorgenommen“, betonte er. Der Anwalt von Haunold, Orlin Radinsky, wies die Vorwürfe zurück. Auch der Anwalt von Deloitte, Verfassungsrichter Christoph Herbst, zeigte sich zuversichtlich: Deloitte habe nach wie vor einen sehr guten Ruf, er vertraue auf den Ausgang des Verfahrens.