Bruder niedergestochen: Haftstrafe

Weil er seinen jüngeren Bruder niedergestochen hat, ist ein 26-Jähriger zu 14 Monaten Haft verurteilt worden, davon vier Monate bedingt. Er wurde wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen, die Anklage wegen versuchten Mordes wurde verworfen.

Da er die vier Monate bereits in der U-Haft abgesessen hat, wurde der Mann noch am Montag auf freien Fuß gesetzt. Bei der Strafbemessung waren seine bisherige Unbescholtenheit, der Umstand, dass er sich selbst der Polizei gestellt hatte, die Fürsprache des verletzten Bruders sowie der „gute Eindruck, den der Angeklagte hier gemacht hat“ mildernd, wie die vorsitzende Richterin Eva Brandstetter erläuterte.

Umgang des 19-Jährigen gefiel ihm nicht

Der Angeklagte hatte bei Gericht zugegeben, zum Tatzeitpunkt sei sehr zornig gewesen zu sein, habe den 19-Jährigen aber „zu keinem Zeitpunkt töten wollen“. Vielmehr habe er sich um den „kleinen“ Bruder gesorgt, weil dieser Kontakte zu Männern pflegte, die zumindest mit einem Bein im Kriminal standen. Ihr Verhältnis sei „grundsätzlich sehr, sehr gut“ gewesen, erläuterte der 26-Jährige.

Dass er ihm verwehren wollte, weiter seine Bekannten zu sehen und schließlich auch dem Vater vom Umgang des 19-Jährigen berichtete, nahm der jüngere dem älteren Bruder aber offenbar krumm.

„Wollte ihm zeigen, dass das die Grenze ist“

Am 26. August 2013 kam es deswegen zu einem heftigen Streit. Der 19-Jährige hielt dem Älteren vor, ihn beim Vater „verpetzt“ zu haben. Er bedachte ihn außerdem mit heftigen Schimpfwörtern und drohte ihm, er werde ihm „die Zähne einschlagen“. „Er wurde immer zorniger und aggressiver“, erinnerte sich der Angeklagte.

Dass er vor gemeinsamen Freunden „niedergemacht“ wurde, wurde dem 26-Jährigen schließlich zu viel. Er zog daher vor dem Entertainment-Center Donauplex in der Donaustadt ein Messer mit einer Klingenlänge von sieben Zentimetern aus der Tasche und stieß dieses dem Bruder zweimal mit voller Wucht in den Rücken: „Ich wollte ihm zeigen, dass das die Grenze ist.“.

Umarmung der Brüder vor Gericht

Wäre dem jungen Mann nicht rasch ärztliche Hilfe zuteil und er einer Notoperation unterzogen worden, wäre der 19-Jährige laut Gerichtsmediziner gestorben. Dieser hat dem großen Bruder inzwischen verziehen, wie er im Zeugenstand darlegte. Er nahm eine „Mitschuld“ auf seine Kappe: „Verdient habe ich ein Messer nicht. Aber ich habe in meiner Wortwahl übertrieben.“ Am Ende seiner Zeugenaussage erhob sich der ältere Bruder von der Anklagebank und fiel dem 19-Jährigen um den Hals.

„Ich bedanke mich für das faire Verfahren und dass Sie mir geglaubt haben, dass ich nicht so ein Mensch bin, der seine Bruder töten will. Ich möchte mich entschuldigen, dass ich dem Staat Kosten verursacht habe“, reagierte der 26-Jährige auf die Urteilsverkündung. Er nahm die Strafe ohne Rücksprache mit seinem Verteidiger an. Da auch die Staatsanwältin keine Einwände hatte, ist das Urteil bereits rechtskräftig.