Belästigung: Einweisung in Anstalt

Wegen sexueller Belästigung ist ein 42-Jähriger zu 34 Monaten Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Mann war wegen versuchter Vergewaltigung mehrfach vorbestraft.

Als sich der Mann 1996 wegen einer sexuell motivierten Gewalttat vor einem Wiener Gericht zu verantworten hatte, bescheinigte ihm ein psychiatrischer Gutachter eine derart hohe Gefährlichkeit, dass der Sachverständige nachdrücklich die Unterbringung in einer Sonderstrafanstalt empfahl. Aus dieser wurde der an sich lediglich zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilte Mann nach insgesamt elf Jahren entlassen, weil ihn seine Therapeuten erst zu diesem Zeitpunkt für nicht mehr gefährlich hielten.

Frau am hellichten Tag überfallen

Am 4. Mai 2012 folgte der 42-Jährige am helllichten Tag einer Frau durch den Vogelweidpark in Rudolfsheim-Fünfhaus und griff ihr in der Nähe eines Kinderspielplatzes von hinten in den Schritt. Die Frau drehte sich um und stellte mithilfe eines Passanten den Angreifer. Sie hielten diesen fest, bis die Polizei zur Stelle war.

Obwohl gegen ihn eine Anzeige im Laufen war, überfiel der 42-Jährige am 17. Juli 2012 eine junge Frau, die sich gegen 1.30 Uhr nach einer Feier auf dem Heimweg befand. Als sie die Schmelzbrücke in Rudolfsheim-Fünfhaus passierte, packte sie der Mann von hinten an den Haaren und schleuderte sie zu Boden. Die Frau reagierte couragiert: Sie bewarf den Angreifer mit leeren Glasflaschen, die sie in einem Sackerl bei sich hatte. „Wenn sie nicht so tough gewesen wäre, wäre mehr passiert“, gab die juristische Prozessbegleiterin der Frau zu bedenken.

Ein zufällig vorbeifahrendes Taxi brachte den Angreifer dann endgültig dazu, von der Frau abzulassen. Wie ihre Rechtsvertreterin erklärte, habe diese bis heute „panische Angst“ vor dem 42-Jährigen: „Sie kommt ursprünglich aus einem kleinen Dorf und hat einfach nicht damit gerechnet, dass man als Frau in Wien nach Mitternacht nicht auf die Straße kann.“

Psychiater bescheinigte Persönlichkeitsstörung

„Vom Gefühl her weiß ich, dass ich sie nicht vergewaltigen wollte“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Er habe damals Alkohol getrunken, was ihn offenbar enthemmt habe. „Es ist klar, dass er in Kombination mit Alkohol eine Bombe ist“, räumte sein Verteidiger ein.

Ein Psychiater bescheinigte dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, die einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades gleichkomme. Für den Fall eines Schuldspruchs riet er dringend zur erneuten Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher, da ohne entsprechende Behandlung wieder ein Rückfall befürchtet werden müsse.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Schöffensenat erachtete eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie die zeitlich unbefristete Unterbringung im Maßnahmevollzug für geboten. „Das sind sehr schwere Delikte. Sie können sich vielleicht vorstellen, dass das der Albtraum jeder Frau ist“, hielt die Vorsitzende fest. Die Einweisung begründete sie damit, dass einer „unglaublichen Gefährdung der allgemeinen Sicherheit“ entgegengewirkt werden müsse.

Die Verurteilung wegen geschlechtlicher Nötigung und sexueller Belästigung ist nicht rechtskräftig. Der 42-Jährige legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Auch die Staatsanwältin meldete Berufung gegen die in ihren Augen zu geringe Strafe an. Dem Gericht wäre ein Strafrahmen von bis zu siebeneinhalb Jahren zur Verfügung gestanden.