Wiener Linien richten Notbetrieb ein

Wegen der Betriebsversammlungen der Wiener Linien werden am Mittwoch die öffentlichen Verkehrsmittel zwischen 4.00 und 6.30 Uhr nicht regulär fahren. Die Wiener Linien richten einen Notbetrieb mit privaten Busunternehmern ein.

Der Notbetrieb besteht aus den 20 Buslinien des Nachtbus-Netzes. Insgesamt werden 167 Busse in 7,5- bis 15-Minuten-Intervallen unterwegs sein. Der Betrieb wird von privaten Busunternehmen übernommen.

Neben diesem Notbetrieb werden Mittwochfrüh auch Verkehrsmittel fahren, die weder von den Wiener Linien betrieben noch beauftragt werden. Das sind die Schnellbahnen, die Badner Bahn sowie die Buslinien 19A, 20B, 33B, 44B, 45B, 46B, 146B, 53B, 54B, 55B, 56B, 156B, 58B, 60B, 61A.

Verzögerungen auch nach 6.30 Uhr möglich

Der Regelbetrieb aller U-Bahn-, Straßenbahn- und Buslinien wird um 6.30 Uhr wieder aufgenommen. Es wird jedoch geraume Zeit dauern, bis die gewohnten Intervalle hergestellt sind. Daher ist auch unmittelbar nach 6.30 Uhr noch mit Verzögerungen zu rechnen.

Straßenbahngarnitur der Linie 60

Wiener Linien/Helmer

Kein regulärer Verkehr der Wiener Linien bis 6.30 Uhr

Appell der Wiener Linien: Alternativen suchen

Die Wiener Linien appellieren an ihre Fahrgäste, sich auf diese Ausnahmesituation einzustellen und sich nach Möglichkeit Alternativen zu suchen. Wer es einrichten kann, soll erst nach 6.30 Uhr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.

Für wen das nicht möglich ist, der möge auch andere Verkehrsmittel in Betracht ziehen. Der Notbetrieb kann laut Wiener Linien die gewohnten Linien mit ihren bis zu 900 U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen nicht in vollem Ausmaß ersetzen.

Liste der Buslinien des Notbetriebs:

  • N6: Westbahnhof - Grillgasse (Intervall: 7,5 min.)
  • N20: Kagraner Platz - Strebersdorf (15 min.)
  • N23: Kagraner Platz - Hausfeldstraße (15 min.)
  • N25: Kai, Ring - Großfeldsiedlung (7,5 min.)
  • N26: Kagran - Eßling, Schule (10 min.)
  • N29: Praterstern - Floridsdorf (10 min.)
  • N31: Schwedenplatz - Stammersdorf (10 min.)
  • N35: Nußdorfer Straße - Salmannsdorf (15 min.)
  • N38: Ring, Kai - Grinzing (10 min.)
  • N41: Schottentor - Pötzleinsdorf (10 min.)
  • N43: Schottentor - Neuwaldegg (10 min.)
  • N46: Ring, Oper - Joachimsthalerplatz (10 min.)
  • N49: Ring, Oper - Bhf. Hütteldorf (7,5 min.)
  • N60: Ring, Kai - Maurer Hauptplatz (7,5 min.)
  • N62: Ring, Oper - Speising (10 min.)
  • N64: Floridsdorf - Siebenhirten (7,5 min.)
  • N66: Ring, Kai - Liesing (7,5 min.)
  • N67: Quellenplatz - Inzersdorf, Großmarkt (15 min.)
  • N71: Ring, Oper - Kaiserebersdorf (10 min.)
  • N75: Ring, Oper - Gasometer (10 min.)

Mehr Sicherheit für Bim-Fahrer

Statt auszufahren, werden die Mitarbeiter der Frühschicht von Betriebsräten in neun Straßenbahn- und je drei Bus- und U-Bahn-Garagen über den Grund der Maßnahmen informiert. Zusätzlich werden bereits formulierte Forderungen an die Geschäftsführung vorgestellt. Am Ende soll eine Petition der Geschäftsführung übergeben werden - mehr dazu in Wiener Linien: Betriebsrat hofft auf Verständnis.

Der unmittelbare Anlass für die Betriebsversammlungen ist der Überfall auf einen Straßenbahnfahrer in einer Garnitur der Linie 60 in Rodaun. Der Betriebsrat fordert den schnelleren Ausbau der Videoüberwachung in Zügen und Stationen oder der ausnahmslose Einsatz von Bims mit abgetrennter Fahrerkabine in der Nacht - mehr dazu in Neue Attacke: Bim-Fahrer haben genug.

AK: Wann liegt Dienstverhinderung vor?

Die Arbeiterkammer (AK) erklärte dazu, dass sich Arbeitnehmer jedenfalls um Alternativen umsehen müssen. So sollte geprüft werden, ob man mit dem eigenen Pkw oder dem Fahrrad an den Arbeitsplatz gelangen kann oder ob es eine Mitfahrgelegenheit gibt. Es bestehe aber keine Pflicht, auf eigene Kosten ein Taxi zu benutzen.

Ein längerer Fußweg sei, soweit es die Gesundheit zulässt, jedoch zumutbar. „Gerade da der Ausfall der öffentlichen Verkehrsmittel rechtzeitig angekündigt wurde, haben ArbeitnehmerInnen alle ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen“, so die AK.

Welche Maßnahme zumutbar ist, werde im Einzelfall geprüft. Fehle eine zumutbare Alternative, sei der Arbeitgeber zu verständigen, dass der Job nicht rechtzeitig angetreten werden kann, betonte die AK. Für Arbeitnehmer, die ihren Dienst nicht rechtzeitig beginnen können, liege ein Verhinderungsgrund vor. Es müsse daher auch kein Zeitausgleich oder Urlaub genommen werden. Grundsätzlich bestehe auch für die versäumte Arbeitszeit Anspruch auf Lohn oder Gehalt, ein Abzug sei also unzulässig.

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