Keine Fußfessel für „Puber“

Der im März festgenommene Sprayer „Puber“ bleibt in Untersuchungshaft, ein Antrag auf Fußfesseln für den gebürtigen Schweizer wurde abgelehnt. Begründet wurde das seinem Anwalt zufolge mit den Vorstrafen des Sprayers.

Wie Roland Friis, der Verteidiger von „Puber“, gegenüber der APA mitteilte, wurde der Antrag auf Fußfesseln am Freitag abgelehnt. Vorstrafen des Sprayers in der Schweiz wurden als Begründung angeführt. Bereits im April hatte das Landesgericht die Untersuchungshaft verlängert, der Haftgrund Tatbegehungsgefahr bleibe weiter aufrecht, hieß es damals - mehr dazu in Sprayer „Puber“ bleibt weiter in U-Haft (wien.ORF.at; 24.4.2014).

„Puber“-Schriftzüge in ganz Wien

„Puber“ hatte seinen Namen auf Wänden in ganz Wien hinterlassen, festgenommen wurde er im März in Rudolfsheim-Fünfhaus. Nach einem anonymen Hinweis hatte die Polizei den Sprayer in einer Wohngemeinschaft in der Ullmannstraße gefunden - mehr dazu in Polizei verhaftet Sprayer „Puber“ (wien.ORF.at; 6.3.2014).

Der Schweizer wird durch ein Gutachten eines Graphologen belastet, 88 „Fakten“ werden ihm eindeutig zugeschrieben - mehr dazu in 88 „Fakten“: Gutachten belastet „Puber“ (wien.ORF.at; 17.3.2014).