Burgtheater: Hartmann will zwei Millionen Euro

Der fristlos entlassene Intendant Matthias Hartmann will vom Burgtheater eine Entschädigungszahlung in der Höhe von zwei Millionen Euro. Diese Summe klagte er vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) ein. Am Dienstag begann der Prozess.

Es herrschte dicke Luft im Saal M - lange Zeit ob des mangelnden Sauerstoffs, waren doch zur Tagsatzung nicht nur der entlassene Burgtheater-Intendant Matthias Hartmann selbst und der am Montag zurückgetretene Bundestheater-Holdingchef Georg Springer erschienen, sondern auch zahlreiche Medienvertreter - mehr dazu in Bundestheater-Chef Springer geht.

30 Zeugenanträge werden für langen Prozess sorgen

Grundsätzlich diente die erste Tagsatzung zur weiteren Prozessplanung, zu der neben der Urkundenerklärungen und der Zeugenbenennung auch die Frage, mit welcher Farbe Passagen in Dokumenten gekennzeichnet werden, gehörte.

Unter anderen werden Staatsopern-Direktor Dominique Meyer und sein kaufmännischer Geschäftsführer Thomas Platzer, Ex-Burgchef Nikolaus Bachler, Kontrollbank-Generaldirektor Rudolf Scholten, Burg-Aufsichtsratschef Christian Strasser oder der kritisierte Gutachtenverfasser Thomas Angermair als Zeugen berufen - bei einer ohnedies langen Zeugenliste, die Richterin Kristina Heissenberger Sorgen bereitet.

„Die Frage wird sein: Ist Hartmann seinen Geschäftsführerpflichten nachgekommen oder nicht? Und dazu haben wir mittlerweile 30 Zeugenanträge. Das wird uns Jahre beschäftigen!“, sagte Heissenberger. Man werde sich jedenfalls sehr oft und sehr lange treffen müssen. Aufgrund des Umfangs des ganzen Verfahrens müssten die Zeugen dabei teils öfters kommen.

Augenzwinkern zur Begrüßung

Abseits der technischen Prozessdetails war der Auftakt von wechselseitigen Vorhaltungen durch die Anwälte geprägt - während sich Hartmann und Springer vor dem Gerichtssaal noch mit augenzwinkerndem Handschlag begrüßt hatten - mehr dazu in Hartmann: „Man hat mich gelegt“.

Springer und Hartmann vor Gericht

APA/Techt

Springer und Hartmann vor Gericht

Die Entlassung Hartmanns sei erfolgt, da er nicht nur von den Schwarzen Kassen am Haus gewusst, sondern von diesen auch profitiert habe, unterstrich Burg-Anwalt Bernhard Hainz: „Er hat das System aufrechterhalten.“ Und dass es für seine Regiearbeiten immer nur Akontozahlungen, nie aber eine Endabrechnung gegeben habe, hätte Hartmann in den vier Jahren seiner Tätigkeit auffallen müssen: „Er war es, der sich mit Händen und Füßen gegen die Entlassung Silvia Stantejskys, der einstigen kaufmännischen Geschäftsführerin, gewehrt hat.“

Kein Vergleich absehbar

Dass Hartmann das Burgtheater finanziell an die Wand gefahren habe, „das ist so falsch, dass nicht einmal das Gegenteil wahr ist“, replizierte hingegen dessen Anwalt Georg Schima. Stantejsky sei Hartmann zwar als „nicht so organisiert und kompetent“ wie seine vorherigen kaufmännischen Geschäftsführer vorgekommen. Aber Springer hätte unbedingt auf deren Weiterbeschäftigung bestanden.

Einen Vergleich- zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - lehnten beide Parteien ab. „Natürlich geht es bei dem Verfahren um Geld, aber nicht nur. Es wurde der Ruf meines Mandanten massiv beschädigt“, sagte Hartmann-Anwalt Schima.

Prozess im September

Er habe sich ein wenig an Heinrich von Kleists „Der zerbrochne Krug“ erinnert, amüsierte sich Hartmann nach dem Termin gegenüber den Journalisten. Er habe sich auf die ästhetischen Aspekte der Tagsatzung konzentriert: „Ich muss aus allem - das ist nun mal mein Naturell - einen Benefit ziehen.“

Die nächsten Prozesstermine wurden jedenfalls mit dem 24. und 25. September mit jeweils offenem Ende angesetzt. Zuvor folgt aber noch am Freitag die erste Tagsatzung des zweiten Prozesses in der Causa: Burgtheater versus Hartmann, bei dem es um die einst unter vermeintlich irreführenden Umständen erfolgte Vertragsverlängerung des Theaterchefs geht.

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