Drei Mädchen missbraucht: Fünf Jahre Haft

Ein 43-Jähriger ist am Dienstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er drei Mädchen in 80 Fällen missbraucht haben soll. Der Mann passte immer wieder auf die Kinder seiner Bekannten auf. Jetzt wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gebracht.

Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, Besitz von kinderpornografischem Material: Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den 43-Jährigen waren massiv.

Der Verdächtige wurde in allen Anklagepunkten außer der Vergewaltigung schuldig gesprochen. Bei den Kindern konnten keine entsprechenden Verletzungen festgestellt werden. Er nahm das Urteil entgegen, ohne eine Miene zu verziehen, und erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

15.000 kinderpornografische Fotos gefunden

Der 43-Jährige zeigte sich in der Verhandlung geständig. 15.000 Fotos wurden nach einer Hausdurchsuchung auf der Festplatte seines Computers gefunden, wie die Staatsanwältin ausführte. „2008 hat das angefangen, ich hab’ mir die pornografischen Fotos runtergeladen, und dann ist es immer schlimmer geworden“, sagte der bisher unbescholtene 43-Jährige vor dem Schöffensenatsvorsitzenden Richter Andreas Böhm. Er habe die Kinderpornos dann wieder gelöscht, um sie wenig später doch wieder hochzuladen. „Ich war in einer eigenen Welt. Ich hab’ es nicht mehr kontrollieren können.“

Mit Frauen habe er nur kurze Beziehungen geführt, so auch 2010 mit der Mutter seines ersten Opfers. Auch als die Beziehung in die Brüche ging, kümmerte er sich um das Mädchen, machte mit ihm Ausflüge, das Kind durfte sogar bei ihm übernachten. Mehr als 50-mal soll er über das Mädchen hergefallen sein und die Kleine auch in eindeutigen Positionen fotografiert haben. „Die Mutter hat keinen Verdacht geschöpft, sie hat mir vertraut. Und dem Kind hab’ ich gesagt, es soll nichts sagen, das ist unser Geheimnis.“

„Gut, dass Sie da sind, ich bin eine Gefahr für Kinder“

Da die „Sucht immer größer wurde“, machte sich der Mann auch an zwei weitere Kinder aus dem Bekanntenkreis heran, wie ihm die Anklage vorwirft. Mit „Doktorspielen“ brachte er die Kinder zu den sexuellen Handlungen. Die beiden Halbschwestern mussten über 30 Übergriffe des 43-Jährigen über sich ergehen lassen, ehe sich im Oktober 2013 ein Kind einem Familienmitglied anvertraute, das wiederum die Exekutive verständigte. „Gut, dass Sie da sind, ich bin eine Gefahr für Kinder“, sagte der Beschuldigte laut Einvernahmeprotokollen zu den Polizisten bei seiner Festnahme.

Gutachter: Hohes Rückfallrisiko

Der Mann zeigte sich vor Gericht größtenteils geständig, einen mitangeklagten Übergriff auf einen Buben aus dem Jahr 1997 dementierte der Beschuldigte jedoch heftig. Die Opferanwältin berichtete von mehr Opfern, deren Fälle jedoch bereits verjährt seien. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Angeklagte bestand zwar darauf, eine Therapie zu absolvieren, „aber freiwillig“ und nicht im Maßnahmenvollzug, „wo man zwangsbeglückt wird“.

Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer attestierte dem Angeklagten ein Rückfallrisiko von 45 Prozent. Er brauche ab sofort eine fachlich qualifizierte Behandlung, so der Gutachter. In der normalen Haft würde er die nicht bekommen, nur im Maßnahmenvollzug würde diese bestehen.