Burg: Zweiter Prozess vorläufig geschlossen

30 Minuten hat am Freitag der erste Akt des zweiten Prozesses in der Causa Burgtheater im Arbeits- und Sozialgericht gedauert. Richter Wilfried Schwimmer schloss das Verfahren, in dem die Burg ihren Ex-Direktor klagt, vorläufig.

Richter Wilfried Schwimmer hat in dem Verfahren die Frage zu klären, ob einer Mitte Mai eingereichten Klage des Burgtheaters Berechtigung zukommt, mit der die Anfang 2012 von der damaligen Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) vorgenommene Vertragsverlängerung Hartmanns angefochten wird.

Die Verlängerung sei rechtsunwirksam zustande gekommen, wobei sich die Burg auf „Irrtum“ und „Arglist“ beruft: Hätte man Einblicke in das Finanzdebakel gehabt oder davon nur ansatzweise etwas geahnt, wäre Hartmann nicht verlängert worden, argumentiert das Theater.

Anwalt: „Katze, die sich in den Schwanz beißt“

Nun muss jedoch geklärt werden, ob eine Vertragsverlängerung überhaupt rückwirkend gelöst werden kann. Für den Anwalt Bernhard Hainz, der das Burgtheater vertritt, wäre dies sehr wohl möglich, wie er am Freitag darlegte. Schließlich habe Hartmann seine zweite Amtszeit zum Zeitpunkt seiner Entlassung noch nicht angetreten, eine Rückabwicklung also ohne großen Aufwand möglich.

Während die Anwälte von Hartmann, Georg Schima und Katharina Körber-Risak, die Klage für „nicht schlüssig“ halten, bereits einen formalen Unterbrechungsantrag gestellt haben und auf eine Abweisung hoffen, scheint es Hainz sinnvoll, beide Verfahren parallel zu führen. Hainz verglich die beiden Verfahren mit „einer Katze, die sich in den Schwanz beißt“, wie er sagte. Es sei nicht klar, welches Verfahren die Vorfragen für das andere klären. Nun muss jedoch erst einmal eine grundsätzliche Vorfrage geklärt werden: Ob das Verfahren überhaupt möglich ist.

Es bleiben drei Möglichkeiten

„Es ist ein Versuch, es schnell und schlank zu machen, aber das muss nicht immer funktionieren“, seufzte Richter Schwimmer nach Verkündigung seiner Entscheidung, das Verfahren vorläufig zu schließen. Nach Einlangen weiterer Schriftsätze beider Seiten zur jeweiligen Auslegung der Judikatur habe er drei Möglichkeiten: Er könne das Verfahren unterbrechen, abweisen oder weiter aufnehmen, so der Richter. Die Frist für die Einreichung der Schriftsätze belaufe sich auf drei Wochen.

Hartmann will zwei Millionen Euro

Im ersten Prozess der Causa Burgtheater klagte Hartmann gegen seine Entlassung. Dieser Prozess begann am Dienstag. Sollte Hartmann diesen gewinnen, muss der Bund zwei Millionen Euro an Hartmann zahlen. Der Prozess wird Ende September fortgesetzt. Dass die beiden Verfahren zusammengelegt werden, ist aus jetziger Sicht eher undenkbar - mehr dazu in Burgtheater: Hartmann will zwei Millionen Euro.

Weitere gerichtliche Auseinandersetzungen könnten folgen: Der scheidende Bundestheater-Holding-Chef Georg Springer, der in wenigen Tagen in den vorgezogenen Ruhestand tritt, will sich „gegen alle persönlichen Diffamierungen, und die sind zahlreich und leicht durchschaubar, mit allen Mitteln eines rechtsstaatlichen Verfahrens wehren“, sagte er am Mittwoch.

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