Mahü: Viele Radler fahren gegen Einbahnen

Mit der Teilsperre der Mariahilfer Straße sind in den angrenzenden Grätzeln zahlreiche Einbahnen geändert worden. Für Radfahrer gibt es etliche Ausnahmen, das gilt aber nicht generell. Viele Radfahrer wissen das jedoch nicht und fahren gegen die Einbahn.

„Das Radfahren gegen die Einbahn ist dort zulässig, wo es die Fahrbahnverhältnisse erlauben“, sagte ÖAMTC-Verkehrsjurist Martin Hoffer gegenüber Radio Wien. Aber nur wenn es von der Behörde auch auf den Einbahnschildern markiert ist. Zusätzlich können auch noch Bodenmarkierungen angebracht werden.

Allerdings gilt die Straßenverkehrsordnung für alle Verkehrsteilnehmer, auch für die Radfahrer. „Radfahren gegen die Einbahn ist nicht erlaubt, außer es ist mit Zusatztafeln auf den Verkehrszeichen beschildert. Ausnahme sind die Wohnstraßen - nur dort darf man auch gegen die Einbahn fahren, wenn es nicht beschildert ist“, so Hoffer.

Uneinsichtige Radfahrer

Leider komme es immer häufiger zu Zwischenfällen und Streiterein zwischen Radfahrern und Autofahrern, sagte Herbert Grünsteidl vom Verkehrsreferat der Wiener Polizei. „Es kommt immer wieder zu Konfrontationen mit den Radfahrern, die teilweise gegen die Einbahn fahren. Leider muss ich sagen, dass sie in vielen Fällen uneinsichtig sind. Ihre Begründung: ‚Ich wusste nicht, dass man nicht gegen die Einbahn fahren darf.‘“

Was viele Radfahrer nicht wissen: Auch in den neuen Begegnungszonen müssen sich Radfahrer - sofern sie vorhanden sind - an Einbahnregelungen halten. Die Polizei kann die Radfahrer ermahnen, aber „natürlich gibt es auch die Möglichkeit eines Organmandats“. Auch beim Fahren auf dem Gehsteig, dem Ignorieren roter Ampeln und beim Verhalten vor Schutzwegen ortet Grünsteidl noch weitere Problemfelder bei Radlern.

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