Akademikerball: Zweiter Prozess fix

Nach dem deutschen Studenten Josef S. der in der vergangenen Woche wegen Landfriedensbruch zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt wurde, steht am 18. August ein weiterer Demonstrant vor Gericht. Dem Mann drohen bis zu drei Jahre Haft.

Er sei „überzeugt, dass die Anklageschrift das Beweisverfahren nicht überleben wird“, stellte Verteidiger Josef Philipp Bischof fest. Für den Rechtsbeistand sind zentrale Punkte der Anklage nicht nachvollziehbar. Schon beim Prozess gegen Josef S. hatte es massive Kritik an der Justiz gegeben - mehr dazu in Akademikerball: Kritik an Prozess und Josef S.: Anwälte fechten Urteil an.

Eine Demonstration gegen den von der von der FPÖ Wien ausgerichteten Akademikerball am Freitag, 24. jänner 2014

APA/Georg Hochmuth

Der Angeklagte soll bei der Demo Fahnenstangen dabei gehabt haben

Verteidigung: Keine Beweise für Vorwürfe

Dem nun Angeklagten - ein 43 Jahre alter Kurde, der in Österreich als politisch verfolgter Flüchtling anerkannt wurde und der in den vergangenen Jahren wiederholt gegen rechtsgerichtete Veranstaltungen demonstriert hatte - wird Landfriedensbruch, versuchte absichtlich schwere Körperverletzung, vollendete und versuchte schwere Körperverletzung und versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.

Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter unterstellt ihm in Bezug auf die Gegenveranstaltung zum Akademikerball, er habe am 24. Jänner „von Anfang [...] die Absicht“ gehabt, „sich der Zusammenrottung hunderter Demonstranten anzuschließen mit dem Ziel, in dieser Zusammenrottung Gewalttaten gegen einschreitende Polizeibeamte zu setzen. Dafür war er mit Fahnenstangen aus Holz ausgerüstet“, wie es in der Anklageschrift heißt.

Dafür gibt es laut Verteidiger keinen Beweis. „Mein Mandant hat vom Versammlungs- und Meinungsäußerungsrecht Gebrauch gemacht. Landfriedensbruch hat’s da keinen gegeben“, betonte Bischof.

„Als Rädelsführer aufgetreten“

Dem Staatsanwalt zufolge soll der 43-Jährige vor dem Burgtheater „zusammen mit anderen Sympathisanten“ Polizisten mit Holz- und Plastikstöcken attackiert und eine Beamtin am rechten Unterarm verletzt haben. Auch das sei nicht erwiesen, bemerkte dazu dessen Rechtsvertreter, wobei er unterstrich, der Angeklagte sei entgegen der Darstellung der Polizei nicht vermummt aufgetreten.

Der Anklage zufolge konnte der gebürtige Kurde von der Gegen-Demo zum Akademikerball „unerkannt flüchten“. Er soll im weiteren Verlauf am 17. Mai an einer gegen den Aufmarsch der „Identitären“ gerichteten Demonstration der „Offensive gegen Rechts“ teilgenommen haben, laut Anklageschrift „nunmehr aber auch als Rädelsführer“.

Dem der Austria Presse Agentur vorliegenden Schriftstück zufolge soll der 43-Jährige im Bereich Bellaria-Landesgerichtsstraße gegen die Sperrkette der Polizei „gedrückt“, Uniformierte mit Fußtritten und Faustschlägen bedacht und „nicht mehr feststellbare Polizeibeamte“ mit Steinen und Flaschen beworfen haben. Er habe dabei „als Vorreiter agiert“, um „seine Mitstreiter zu Gewalttaten gegen Polizeibeamte zu motivieren und aufzufordern“, vermerkt Staatsanwalt Kronawetter in der Anklage.

Josef S. am letzten Verhandlungstag

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Josef S. wurde - nicht rechtskräftig - zu einem Jahr Haft verurteilt

Festnahme bei anderer Demonstration

Festgenommen wurde der 43-Jährige am 4. Juni nach einer Gegendemo gegen das „Fest der Freiheit“, ein traditionelles Zusammentreffen von Burschenschaftern. Polizisten erkannten ihn ihm jenen gewalttätigen Manifestanten, der ihnen bei den beiden vorangegangenen Kundgebungen aufgefallen war. Als der Mann mit der U-Bahn nach Hause fahren wollte, wurde er von mehreren Beamten in der U-Bahnstation Schottenring überwältigt. Insgesamt waren an diesem Einsatz knapp zwei Dutzend Beamte beteiligt.

Der Vorwurf, der Mann habe „sofort Widerstand geleistet“, wie der Staatsanwalt behauptet, und mit Holzstangen, an denen Fahnen eines kurdischen Vereins befestigt waren, „gezielte Stich- und Stoßbewegungen gegen den Unterleib und den Genitalbereich“ eines Uniformierten geführt, ist für Verteidiger Bischof an den Haaren herbeigezogen. „Er ist von unzähligen Beamten festgenommen worden. Angesichts dieser Übermacht hat es gar nicht die Zeit und die Gelegenheit gegeben, gegen Beamte vorzugehen“, so Bischof.

Josef S. kritisiert Strafvollzug

Die Anklage geht demgegenüber davon aus, der 43-Jährige habe es sogar darauf angelegt, den mit der Stange ins Visier genommenen Polizisten schwer zu verletzen. Dieser sei „nur durch Glück, hohe Aufmerksamkeit, Ausweichbewegungen und aufgrund seiner Schutzausrüstung schweren Verletzungen im Genital- und Unterbauchbereich“ entgangen. Der bisher gerichtlich unbescholtene Kurde befindet sich seit fast zwei Monaten in U-Haft.

Der vergangene Woche im Akademikerball-Prozess nicht rechtskräftig verurteilte Demonstrant Josef S. befindet sich mittlerweile wieder in Deutschland. In einem Statement kritisiert er nun den österreichischen Strafvollzug - mehr dazu in Josef S. wieder in Deutschland.

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