Wien überlegt Verschärfungen bei Wohnbeihilfe
Mit der geplanten Novellierung sollen „Doppelförderungen“ verhindert werden, heißt es. Sprich: Auch künftig sollen Mindestsicherungsbezieher ab einer gewissen Zuschusshöhe keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe haben. Bisher wurde in Wien die Wohnbeihilfe von der MA 50 nicht zuerkannt, wenn das Haushaltseinkommen mit der Mindestsicherung die Schwelle für die Zuerkennung überstieg.
Zum Hintergrund: In Wien hatte das Magistrat einem Familienvater die Wohnbeihilfe gestrichen. Mit der Mindestsicherung habe er die entsprechende Haushaltseinkommensgrenze überschritten, so das Argument der Behörde. Der Vater bekämpfte die Einstellung vor dem Höchstgericht und bekam Recht. Der VwGH stellte klar, dass die Mindestsicherung eine Sozialhilfeleistung sei und deshalb kein Haushaltseinkommen darstelle.
Änderungen auch in Niederösterreich angedacht
Die finanziellen Kosten, die eine Umsetzung der Klarstellung des Verwaltungsgerichthofs verursachen würde, sind laut dem Sprecher allerdings marginal. „Das liegt ungefähr bei einer Million Euro“, schätzt er. Für das Jahr 2014 sind in Wien insgesamt 109 Millionen Euro für Wohnbeihilfe veranschlagt.
Auch in Niederösterreich kündigt man aufgrund der VwGH-Klarstellung rechtliche Änderungen an. Das Burgenland will die weitere Vorgehensweise mit den anderen Bundesländern abstimmen.