Bub nach Ungarn gebracht: Gerichte am Zug

Nachdem ein Obsorgestreit am Montag in der Burggasse eskaliert ist, stehen jetzt komplizierte Gerichtsverfahren bevor. Als das vierjährige Kind mit einem Kindermädchen spazieren war, wurde der Bub in einen Lieferwagen gezogen. Er dürfte nun bei der Mutter in Ungarn sein.

Schauplatz war die Burggasse in Wien. Mit einem Kindermädchen war der Vierjährige spazieren als zwei Lieferwagen stehen bleiben, bestätigt die Polizei. Der Bub wird in einen Wagen gezogen, wo bereits die Mutter gewartet haben soll. Jetzt dürfte er mit ihr in Ungarn sein - mehr dazu in Entführungsalarm um vierjährigen Bub.

Bezirksgericht hatte für den Vater entschieden

Die Polizei sagt zwar, strafrechtlich gesehen, war das keine Kindesentführung. Denn Vater und Mutter haben die gemeinsame Obsorge. Aber familienrechtlich gesehen war es eine Kindesentführung, sagt Beatrix Engelmann, Sprecherin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen, gegenüber Ö1 - mehr dazu in oe1.ORF.at.

„Das Kind wurde offensichtlich nach Ungarn gebracht, als schon eine anders lautende Gerichtsentscheidung in Österreich vorlag", so Engelmann. Denn ein Bezirksgericht hatte für den Vater entschieden: “In diesem Beschluss ist der Antrag der Mutter auf Rückführung des Kindes nach Ungarn abgewiesen wurden", so Engelmann. Allerdings hat die Mutter gegen diese Entscheidung berufen. Diese ist damit noch nicht rechtskräftig.

Gerichte müssen Zuständigkeit klären

„Ungarn hat eine Verordnung unterzeichnet, die die internationale Zuständigkeit in solchen Fällen regelt", sagt Justiz-Sprecherin Dagmar Albegger. Vermutlich werden sich also die Gerichte in Österreich und Ungarn einigen müssen, wer zuständig ist - im Obsorgestreit zwischen den Eltern, die beide Wissenschaftler sind. Ob die Mutter nach der mutmaßlichen Entführung bessere Chancen hat als davor, bleibt vorerst offen.