Bedingte Haft für Benko bestätigt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil im Korruptionsverfahren gegen den Immobilienmillionär Rene Benko und seinen Steuerberater Michael Passer bestätigt. Beide waren rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Der 17. Senat des OGH unter Vorsitz des OGH-Präsidenten Eckart Ratz hatte Montagmittag die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokurator verworfen und die Erneuerungsanträge der Verurteilten abgewiesen. Wenn ein Anwalt in einem Verwaltungsverfahren interveniere, könne man von einem zulässigen Druck sprechen, nicht aber, wenn der Ministerpräsident etwas tun soll, sagte Ratz in seiner Begründung. „Willkür ist das wirklich nicht.“

Prozess gegen Immobilieninvestor Rene Benko und Steuerberater Michael Passer

APA/Herbert Neubauer

Rene Benko im ersten Prozess im November 2012

Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes

Die Generalprokuratur hatte das Urteil kritisch gesehen und eine Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes eingebracht. Der Generalanwalt der Generalprokuratur, Harald Eisenmenger, ließ vor Gericht kein gutes Haar an dem erst- und zweitinstanzlichen Urteil gegen Benko und seinen damaligen Steuerberater - mehr dazu in Benko-Verfahren geht in zweite Instanz.

Ein Beamter, der rascher und positiv etwas erledige, handle „nicht pflichtwidrig“. Es gebe in der Causa keine Indizien für ein „pflichtwidriges Amtsgeschäft“, sagte Eisenmenger am Montag vor dem OGH.

150.000 Euro Schmiergeld

Benko und seinem Steuerberater Passer war der Versuch einer verbotenen Intervention in einem Steuerverfahren in Italien vorgeworfen worden. Den Urteilen erster und zweiter Instanz zufolge sollte auf Benkos Initiative hin über den damaligen kroatischen Ministerpräsidenten Ivo Sanader ein beschleunigter und positiver Abschluss des Steuerverfahrens bewirkt werden - mehr dazu in Zwölf Monate bedingt: Urteil gegen Benko bestätigt.

Sanader sollte dafür 150.000 Euro erhalten. Auch das Berufungsgericht sah eine verbotene Intervention. Benko - der zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war - hatte von einem Fehlurteil gesprochen - mehr dazu in Benko als „Musterfall für Korruption“.

Benko zählt mit einem geschätzten Privatvermögen von 850 Mio. Euro zu den reichsten Österreichern. Laut „trend“ rangiert er auf Platz 37. Die von ihm gegründete Signa-Gruppe verfügt über ein Immobilienvermögen von über sechs Mrd. Euro - darunter Sport- und Luxuskaufhäuser des deutschen Karstadt-Konzerns und zahlreiche Immobilien in der Wiener Innenstadt. Benko hatte sich im August 2013 aus der operativen Führung der Signa-Gruppe in den Beirat zurückgezogen. Neuer Vorstandschef wurde der frühere Geschäftsführer der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG).