Ex-Freundin erstochen: 15 Jahre Haft

Wegen Mordes an seiner Ex-Freundin ist am Dienstag ein 34-jähriger Mann zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Februar in einer Wohnung in der Brigittenau der Frau ein Küchenmesser in die Brust gerammt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Urteil wegen Mordes - die Geschworenen stimmten mit sechs zu zwei Stimmen gemäß der Anklage - ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der 34-jährige Mann verzichtete laut seinem Verteidiger auf Rechtsmittel. Mildernd wurden der bisher ordentliche Lebenswandel, das Tatsachengeständnis und der Umstand, dass sich der 34-Jährige nach der Tat gestellt hatte, gewertet. Es gab keine Erschwerungsgründe.

Angeklagter in Prozess nach Mord an Ex-Freundin in Brigittenau

APA/Herbert Pfarrhofer

Der Angeklagte plädierte auf Totschlag

Verschiedene Versionen erzählt

Der Angeklagte erzählte bei der Polizei und in der zweitägigen Verhandlung mehrere Versionen des Tathergangs. Nach seiner Festnahme sagte der Serbe, die Frau habe ihn an dem „harmonischen Abend“ plötzlich mit einem Messer attackiert, er sei daraufhin bewusstlos zusammengebrochen. Als er wieder wach wurde, sei die 20-Jährige blutüberströmt neben ihm gelegen - mehr dazu in Mordprozess: 17 Zentimeter tiefer Stich.

Am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche bekannte sich der Angeklagte dann doch schuldig, erklärte aber, er habe sich gegen eine Messerattacke der Frau gewehrt und ihr die Waffe abgenommen. Da er selbst schwer verletzt gewesen sei, sei ihm „schwummrig geworden“. Als er am nächsten Tag aus seiner Ohnmacht erwacht sei, sei die Frau tot gewesen. Die Staatsanwaltschaft sah das anders: Er habe sich den Bauchstich nach der Tat selbst zugefügt.

Gutachterin: Tathergang nicht klar zu eruieren

Christa Nussbaumer, Spezialistin für forensische Molekularbiologie und DNA-Analysen, kam in der Verhandlung mit ihrer Expertise zu Wort. Auf dem Messer hätten sich allerdings zu viele Mischspuren befunden, um einen klaren Tathergang zu rekonstruieren. Die letzte Version des Angeklagten sei „weniger wahrscheinlich, aber auch nicht auszuschließen“, sagte Nussbaumer.

Angeklagter floh nach Serbien

Der Angeklagte und das Opfer hatten einander laut Anklage 2012 in einer Diskothek kennengelernt und waren daraufhin in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Für die neue Wohnung hatte die Frau einen hohen Kredit aufgenommen.

Danach kam es zur Trennung. Laut Zeugen fuhr die Frau am 11. Februar 2014 noch einmal in die Wohnung ihres Ex-Freundes, um mit ihm über die Schulden zu reden. Dort eskalierte der Streit. Nach der Tat floh der Angeklagte in seine Heimat nach Serbien, ehe er sich eine Woche später der Polizei stellte.