Betrugsprozess um Abtreibung: Freispruch

Ein ungewöhnlicher Prozess hat am Dienstag im Straflandesgericht stattgefunden. Eine Wienerin soll laut Anklage ihrem Ex-Freund mit einem vorgetäuschten Schwangerschaftsabbruch 3.350 Euro herausgelockt haben. Sie wurde im Zweifel freigesprochen.

Wie die Angeklagte erzählte, habe der Mann, den sie 2011 kennen und lieben gelernt hatte, unbedingt ein Kind und eine Familie haben wollen. Als die 49-jährige Frau trotz ihres vorgerückten Alters tatsächlich schwanger wurde, habe sich das Blatt gewendet.

„Auf einmal hat seine Mama gesagt, er darf kein Kind bekommen“, erzählte eine Bekannte der 49-Jährigen im Zeugenstand. Die Frau flog also nach London und ließ dort ihren Angaben zufolge in einer Spezial-Klinik eine Abtreibung vornehmen. Die dafür angefallenen Kosten ließ sie sich von dem Mann bezahlen.

Anzeige wegen fehlerhafter Rechnung

Nachdem die Beziehung beendet wurde, kamen diesem Zweifel, ob der Schwangerschaftsabbruch tatsächlich stattgefunden hatte: Auf der Spitalsrechnung, die ihm vorgelegt worden war, fehlte die Rechnungsnummer. Der Name des Arztes, der den Eingriff angeblich durchführte, kannte man im Spital nicht. Der vorgebliche Beleg wies außerdem mehrere Rechtschreibfehler auf. Dem Ex-Freund der Frau dämmerte daher, diese könnte das Dokument gefälscht und ihn betrogen haben. Er erstattete Anzeige.

Die Angeklagte versicherte, die Abtreibung habe stattgefunden. Sie sei aufgrund „massiver Drohungen“ des Mannes auf sein diesbezügliches Drängen eingegangen. Ihre Schilderung des Geschehens nährte allerdings Zweifel, weil an den Tagen, an denen sie nach London und wieder zurück geflogen sein will, die von ihr genannte Fluglinie London mit keinen Flügen von und nach Wien bedient. „Dann war es halt British Airways. Tut mir leid, wenn ich da was verwechsle“, meinte die 49-Jährige, als sie der Richter damit konfrontierte.

Psychiater: „Abtreibung nicht erfunden“

Dass das Strafverfahren für die Frau mit einem wenn auch nicht rechtskräftigen Freispruch zu Ende ging - die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab - , verdankte sie der Aussage eines Psychiaters, bei dem sie sich nach der Reise nach London in Behandlung begeben hatte. Wie der Arzt im Zeugenstand darlegte, habe die 49-Jährige „eine reaktive Depression, eine posttraumatische Belastungsstörung“.

Er war überzeugt, dass die Frau eine Abtreibung erlebt hatte: „Die Bilder haben sie verfolgt. Es gibt Dinge, die kann man nicht erfinden.“ Drei Mal wöchentlich habe er die 49-Jährige behandelt. Mit dieser Zeugenaussage begründete der Richter seinen Freispruch im Zweifel. „Ich weiß nicht, was passiert ist. Keine Ahnung“, stellte Olschak freimütig fest.