Krankenkasse betrogen: 20 Monate bedingt für Arzt

Im Landesgericht ist ein praktischer Arzt zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil er die Gebietskrankenkasse mit falschen Abrechnungen betrogen hat. Von der angeklagten Schadenssumme, etwa 700.000 Euro, blieb nur ein Teil übrig.

Zu Prozessbeginn im Herbst 2013 wurde dem Arzt vorgeworfen, dass er die Krankenkasse um 700.000 Euro betrogen haben soll. Er war wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Vorbereitungen zum Drogenhandel angeklagt. Der Arzt behandelte zahlreiche Suchtgiftkranke und soll deren E-Cards in der Ordination behalten haben. So soll er dann Behandlungen in Rechnung gestellt haben, die nicht stattfanden - mehr dazu in Betrugsprozess: Arzt teils geständig und in Betrugsprozess gegen Arzt: Zeugen „verwirrt“.

Der Angeklagte bestritt aber stets die inkriminierte Schadenshöhe von etwa 700.000 Euro. "Das ist ein Wahnsinn. Nicht einmal, wenn ich auf der Waage stehe, bekomme ich so viel“, sagte er etwa bei einem der zahlreichen Verhandlungstermine. Die Zeugen konnten nicht wirklich weiterhelfen, im Lauf des Prozesses wurden auch Zweifel an den Ermittlungen der Gebietskrankenkasse laut - mehr dazu in Betrugsprozess: Zweifel an WGKK-Ermittlungen.

Arzt muss 50.000 Euro zurückzahlen

Letztendlich kam auch das Gericht im Beweisverfahren zum Schluss, es sei nicht mehr möglich, den angerichteten Schaden annähernd zu beziffern. Der Schöffensenat begnügte sich mit der Feststellung, dieser liege jedenfalls über 50.000 Euro. Der Arzt wurde folglich auch schuldig erkannt, 50.000 Euro an die Gebietskrankenkasse zurückzuzahlen. Der von Verteidiger Philipp Wolm vertretene Mediziner nahm die Strafe an. Auch der Staatsanwalt war einverstanden. Das Urteil ist daher rechtskräftig. Der Arzt ist mittlerweile in Pension.