Putzfrau mit Fußfessel stahl in Gericht

Wie am Dienstag bekanntwurde, war eine vorbestrafte Diebin, die eine Fußfessel trug, dreieinhalb Monate lang am Wiener Straflandesgericht beschäftigt. Dort wurde sie rückfällig und stahl etwa Geldbeträge aus der Kaffeekasse.

Da sich auf den Schreibtischen des Wiener Straflandesgerichts mitunter Aktenberge mit sensiblen Daten türmen, wäre an sich zu erwarten, dass bei der Auswahl der Putzfrauen mit entsprechender Sorgfalt vorgegangen wird. Dass sich im Vorjahr eine rechtskräftig vorbestrafte Frau in ihren Dienstzimmern umtat, ahnte kein Richter und kein Staatsanwalt.

Reinigungskraft mit Fußfessel

Die Frau befand sich nur deshalb auf freiem Fuß, weil ihr anstelle einer Haftstrafe der elektronisch überwachte Hausarrest genehmigt worden war. Dass die Putzfrau unter ihrer Kleidung eine Fußfessel trug, war nicht ersichtlich. Obwohl sie unter Überwachung stand, nutzte sie die Gelegenheit und beging weitere Diebstähle. Über einen Zeitraum von dreieinhalb Monaten ließ sie kleinere Geldbeträge mitgehen, indem sie eine Kaffeekasse leerte. Einer Kanzleileiterin kam ein Parfum abhanden.

Vier Monate unbedingte Freiheitsstrafe

Abgesehen davon beschränkte sich die Frau auf alltägliche, nicht besonders wertvolle Gegenstände. Akten rührte sie nicht an. Stattdessen ließ sie regelmäßig Lebensmittel mitgehen, bis sie beim Stehlen beobachtet wurde und aufflog. Vor wenigen Wochen wurde sie dafür im Bezirksgericht Josefstadt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Reinigungskräfte haben Generalschlüssel

Die Raumpflegerinnen, die im Straflandesgericht und bei der Staatsanwaltschaft für Sauberkeit sorgen, werden von einer externen Firma beschäftigt. Die Reinigungskräfte verfügen über einen Generalschlüssel und haben damit Zutritt zu den Kanzleien sowie den Büros sämtlicher Richter und Staatsanwälte, wo sie aufräumen und Ordnung machen sollen.

Die Verträge mit den Reinigungsfirmen werden vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) abgeschlossen. Auf die Auswahl des Personals hat die Justiz allerdings keinen Einfluss. „Wir müssen darauf vertrauen, dass die Firmen keine Leute beschäftigen, die stehlen oder in den Akten herumstierln“, so OLG-Sprecher Reinhard Hinger. Dass Reinigungsdienste aus Kostengründen ausgelagert und externen Betrieben übertragen wurden, berge „ein gewisses Sicherheitsrisiko“, räumte Hinger ein.

Die Reinigungsfirma, welche die Frau beschäftigt hatte, dürfte von ihrem getrübten Vorleben vermutlich gar nichts gewusst haben. Die Vorstrafe soll unter die beschränkte Auskunftspflicht gefallen sein und war seitens der Betroffenen daher dem Dienstgeber nicht bekanntzugeben.

Akten im Müll: Justiz zieht Konsequenzen

Erst vor wenigen Tagen wurde eine weitere Justizgroteske bekannt. Zahlreiche Akten vom Wiener Straflandesgericht dürften ungeschreddert im Müll gelandet sein. Als Reaktion auf die „peinliche Justizpanne“ entzog die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) nun der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen - mehr dazu in Akten im Müll: Justiz zieht Konsequenzen (wien.ORF.at; 1.9.2014).