Handgranatenmord: Prozess im November

Zwei Männer sind im Jänner mit einem Revolver und einer Handgranate in einem Auto in Ottakring getötet worden. Wie nun bekanntwurde, wird den drei Angeklagten im November der Prozess gemacht. Ihnen droht lebenslange Haft.

Die Verhandlung im Wiener Straflandesgericht startet am 12. November, ist auf zwei Tage anberaumt und könnte am 13. November bereits in erster Instanz zu Ende gehen.

Illegale Geschäfte mit Diesel

Der Transportunternehmer Zlatko N. (45) und der zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigte Horst Waldemar W. (57) waren in der Nacht auf den 11. Jänner 2014 in der Odoakergasse getötet worden. Die beiden hatten mit dem 35-jährigen Kristijan H. einträgliche Geschäfte mit importiertem Diesel gemacht, der ohne Abfuhr der Mineralölsteuer im Sommer 2013 direkt an Tankstellen verkauft wurde.

Spurensicherung am Tatort

APA/Herbert Neubauer

Spurensicherung am Tatort im Jänner 2014

„Strohmann“ wollte nicht untertauchen

Nicht nur Unstimmigkeiten über die Gewinnaufteilung, bei der sich Zlatko N. und Horst Waldemar W. übers Ohr gehauen fühlten, sollen die beiden das Leben gekostet haben. Zwar bedrohten sie laut Anklage Kristijan H. und forderten mehr Geld. Ausschlaggebend für das Mordkomplott soll jedoch gewesen sein, dass der 57-Jährige gebürtige Deutsche entgegen einer Abmachung nicht das Land verlassen wollte.

Zum Schein war auf den Namen von W. eine Firma gegründet worden, über die im großen Stil der illegale Treibstoff-Import, insgesamt 1,53 Millionen Liter Diesel, abgewickelt wurde. Der „Strohmann“ machte jedoch trotz einer entsprechenden Zusicherung keine Anstalten, unterzutauchen und von der Bildfläche zu verschwinden.

Kristijan H. soll aufgrund dessen befürchtet haben, dass die illegalen Tricksereien, allein die hinterzogene Mineralölsteuer machte rund 613.000 Euro aus, ans Tageslicht kommen und W. bei einer Befragung durch die Strafverfolgungsbehörden seine Hintermänner preisgeben könnte.

Handgranate war Notlösung

Zlatko N. machte Kristijan H. wiederum zum Vorwurf, seinen Fahrer nicht mehr unter Kontrolle zu haben. Er entschloss sich, auch den 45-Jährigen zu beseitigen. "Erste Überlegungen, sich auf W. zu beschränken, verwarf er aus Sorge über die möglichen Reaktionen von N..

In seinem Kalkül schätzte er die Wahrscheinlichkeit, für die Begehung der Morde zur Verantwortung gezogen zu werden, geringer ein als die Entdeckungswahrscheinlichkeit für die Finanzvergehen", schreibt Staatsanwalt Leopold Bien Anklageschrift - mehr dazu in Handgranatenmord „minutiös geplant“ (wien.ORF.at; 30.7.2014)

Nachdem Kristijan H. die beiden Männer nach Wien gelockt hatte, bestellte er sie in die Odoakergasse. Laut Anklage setzte er sich in das Fahrzeug von Zlatko N. und tötete diesen mit einem Revolver, indem er dem 45-Jährigen in den Kopf und in die Brust schoss. Als er die Waffe auf Horst Waldemar W. richtete, hatte diese Ladehemmung, worauf er laut Staatsanwalt eine Handgranate an sich nahm, den Sicherungssplint herauszog und dem 57-Jährigen auf dem Beifahrersitz vor die Füße warf. Bevor es zur Explosion kam, hatte der Hauptangeklagte das Fahrzeug verlassen.

BMW nach Detonation einer Handgranate

Polizei Wien

BMW nach Detonation der Handgranate

Opfer verstarb im Rettungsauto

Die Detonation der Granate hatte keine unmittelbare tödliche Wirkung, obwohl sie W. die linke Hand zerfetzte und Brust- sowie Bauchhöhle öffnete. „W. war kurzfristig sogar noch bei Bewusstsein und rief nach Hilfe, ehe er in Ohnmacht fiel“, ist der Anklageschrift zu entnehmen. Der Tod erfolgte erst im Rettungsauto infolge eines Einrisses der Körperhauptschlagader.

Schwester und Freund ebenfalls vor Gericht

Neben Kristijan H. müssen sich seine ältere Schwester sowie der mit ihm befreundete Dejan V. als Beitragstäter vor den Geschworenen verantworten. Dem 35-jährigen V. wird angekreidet, an der unmittelbaren Tatausführung in Kenntnis des mörderischen Plans beteiligt gewesen zu sein. Außerdem soll er den Revolver sowie eine Rohrbombe besorgt haben, mit der das Verbrechen ursprünglich hätte ausgeführt werden sollen, wovon Kristijan H. dann allerdings Abstand nahm, weil er befürchtete, die Explosion könnte Unbeteiligte verletzen.

Die 43-jährige Renata H. soll in die blutigen Pläne zur Gänze eingeweiht gewesen sein, für Dejan V. ein Hotelzimmer angemietet, ihre eigene Wohnung als Lager für diverse zur Durchführung der Bluttat angeschaffte Utensilien zur Verfügung sowie ihren Bruder und dessen Helfer zum Tatort chauffiert und von dort wieder weggebracht haben.

Vater beschaffte Handgranate

Bereits am Montag steht der Vater des Hauptangeklagten wegen eines Vergehens nach dem Kriegsmaterialgesetz vor dem Richter. Dass der 63-Jährige auf Ersuchen seines Sohnes eine Handgranate aus Kroatien nach Wien schaffte, ohne zu wissen, wofür diese gedacht war, könnte ihm bis zu zwei Jahre Haft einbringen. Für die Einfuhr des Kriegsmaterials wäre eine behördliche Bewilligung erforderlich gewesen - mehr dazu in Handgranatenmord: Auch Vater vor Gericht (wien.ORF.at; 24.8.2014).

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