Polizist nach Parkplatzstreit verurteilt

Ein ranghoher Polizist ist am Donnerstag am Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte sich bei einem privaten Streit um einen Parkplatz widerrechtlich in den Dienst gestellt.

Die beiden Männer gerieten am 21. März 2010 auf der Linken Wienzeile auf der Suche nach einer freier Parklücke aneinander. Der Polizist befand sich mit seinem Auto hinter seinem Gegner, der das Ausparkmanöver einer Autofahrerin abwarten und offenbar im Retourgang ihren Parkplatz in Anspruch nehmen wollte.

Pannendreieck- und Fahrzeugkontrolle

Der Beamte hupte, sprang schließlich aus seinem Wagen, zückte einen Ausweis, verlangte von seinem Gegenüber eine Legitimation und soll dann eine Fahrzeugkontrolle samt Überprüfung des Pannendreiecks durchgeführt haben. „Ich hab’ geglaubt, ich bin beim Kottan“, so der Betroffene beim Prozessauftakt im vergangenen Mai.

Als der Polizeijurist feststellte, dass sich sein Kontrahent offiziell über ihn beschwert hatte, sorgte der Beamte dafür, dass gegen jenen ein Verwaltungsverfahren geführt wurde.

Missbrauch der Amtsgewalt

Dass er dabei eine Zeugin selbst befragte und vortäuschte, der an sich zuständige Referent habe die Einvernahme durchgeführt, indem er auf dem Protokoll dessen Namen und Dienstzimmer vermerkte, brach dem Juristen zumindest in erster Instanz das Genick. Für den Schöffensenat war das eindeutig ein Missbrauch der Amtsgewalt, wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung erklärte: „Sie waren befangen. Sie hätten das Verfahren abgeben müssen.“

Polizist: „Habe nichts Strafbares gemacht“

Stattdessen habe der ranghohe Beamte veranlasst, dass die Zeugin ein weiteres Mal befragt wurde - diesmal vom zuständigen Referenten, dem der Angeklagte allerdings einen Fragenkatalog in die Hand gedrückt hatte, der laut Richter „Fragen enthalten hat, die mit dem Sachverhalt überhaupt nichts zu tun hatten“. Es sei dem Angeklagten mit der Liste an Fragen vielmehr darum gegangen, seinem Gegner zu schaden: „Bei lebensnaher Betrachtung kann man zu gar keinem anderen Schluss kommen.“

Der Polizeijurist hatte sich mit Vehemenz „nicht schuldig“ bekannt. „Seit Einbringen der Anklageschrift habe ich unglaublich viel Judikatur und Literatur gelesen“, bemerkte er am Verhandlungstag. Sein Fazit: Er habe nichts Strafbares gemacht. Gegen die Verurteilung legten die Verteidiger umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Freispruch für angeblichen Obdachlosen-Fußtritt

Freigesprochen wurde der Jurist von einem zweiten inkriminierten Vorfall. Im November 2009 soll er einem Obdachlosen einen Fußtritt verpasst und diesen dabei verletzt haben. Letzteres ließ sich für das Gericht nicht nachweisen. Die Staatsanwältin gab zu den Entscheidungen vorerst keine Erklärung ab.