Rapid-Prozess: Zwei weitere Fans verurteilt

Am Straflandesgericht sind am Montag im Prozess um die Ausschreitungen nach dem Spiel zwischen Rapid und dem 1. FC Nürnberg zwei weitere Rapid-Fans verurteilt worden. Rapid-Fanverantwortlicher Andy Marek kritisierte zuvor die Polizei.

Zwei Dutzend Rapid-Fans sitzen wegen Landfriedensbruchs auf der Anklagebank, weil sie sich nach dem Spiel im September 2013 im Hanappi-Stadion an der Zusammenrottung einer größeren Menschenmenge beteiligt haben sollen, die darauf abzielte, Polizisten und Sicherheitskräfte am Körper zu verletzen bzw. Sachbeschädigungen zu begehen - mehr dazu in Prozess: Rapid-Fans mit „blankem Hass“ und in Erste Urteile gegen Rapid-Fans.

In drei Phasen, die sich über mehrere Stunden erstreckten, wurden laut Anklage Beamte und Ordner unter anderem mit Heurigenbänken und -tischen sowie Glasflaschen beworfen. Mindestens zehn Personen erlitten dabei Verletzungen, zudem wurden mehrere Polizeiautos beschädigt.

Am Montag wurden zwei weitere Fans verurteilt: Ein 21-Jähriger fasste wegen Körperverletzung und Landfriedensbruchs vier Monaten bedingt aus, ein 43-jähriger Familienvater wurde wegen Landfriedensbruchs zu fünf Monaten bedingt verurteilt.

Der Ältere bekam zusätzlich eine unbedingte Geldstrafe von 4.800 Euro aufgebrummt. Der 43-Jährige weist zwei einschlägige Vorstrafen auf. Über beide Rapid-Anhänger wurde außerdem für die Dauer von sechs Monaten ein österreichweites Stadionverbot verhängt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

„Nur Fans, die sich verbrüdern wollten“

Der seit 23 Jahren bei Rapid tätige Marek wies in seiner Befragung darauf hin, das Match gegen Nürnberg sei als „Fußballfest“ zweier eng befreundeter Mannschaften und ihrer dazugehörigen Fangruppen geplant gewesen.

Für ihn sei es infolgedessen unverständlich gewesen, weshalb schon vor dem Anpfiff ein Großaufgebot der Exekutive präsent war. Bei einer vorangegangenen Sicherheitsbesprechung sei seitens der Polizei noch das Gegenteil signalisiert worden: „Das Stadion war ja nur zu einem Viertel gefüllt. Und das nur mit Fans, die sich verbrüdern wollten.“

Rapidprozess

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Angeklagte vor Gericht

Schon auf dem Hütteldorfer Bahnhof, wo ein Sonderzug mit Nürnberg-Fans eintraf, habe eine „Armee“ gewartet, sagte Marek: „Ich hab’ nicht gewusst, ob ich im richtigen Film bin. Wenn es um Verbrüderung geht, brauch’ ich kein Blaulicht, keinen Schlagstock.“

„Verhältnismäßigkeit war gleich null“

Nach dem Ende des Spiels habe die Polizei erste Festnahmen ausgesprochen und die Betroffenen „vor vielen hundert Leuten abgeführt“, ohne sich dabei der anwesenden szenekundigen Beamten zu bedienen. Das habe Unmut erzeugt. Dann sei per Funkspruch eine „Stadionsperre“ veranlasst worden, „obwohl der Veranstalter ja Rapid und nicht die Polizei war“. Dabei sei es üblich, dass das Tor zum Kammerl der „Ultras“-Fans noch Stunden nach dem Match offen sei.

Obwohl das Stadion laut Marek binnen zwei Minuten leer war, sei die Polizei im Aulabereich aufmarschiert. Schließlich rückte die WEGA an und nahm mit einem sogenannten Greiftrupp einen Mann fest, dem angelastet wurde, das Kennzeichen eines Polizeiautos gestohlen und Fahrzeuge beschädigt zu haben. „Die Verhältnismäßigkeit war gleich null. Wenn ich zu ihm hingegangen wäre, hätte ich das Taferl bekommen“, befand Marek.

Marek kritisiert Ordnersystem

Der Rapid-Angestellte übte allerdings auch Selbstkritik. Im österreichischen Fußball gebe es „das schlechteste Ordnersystem überhaupt. Es ist immer die Chance da, dass etwas passiert. Viele Leute, die da arbeiten, haben keine Ahnung, wie man mit Leuten umgeht.“

Möglicherweise hat das auch mit Sprachbarrieren zu tun. Wie der laufende Prozess zeigt, dürfte die Firma, die beim gegenständlichen Match für Rapid den Ordnerdienst abwickelte, etliche kaum Deutsch sprechende Mitarbeiter beschäftigen. Die Ordner, die am Montag, als Zeugen vernommen wurden, kamen teilweise aus Ungarn und bedurften eines Dolmetschers. Ein anderer Zeuge stammte aus Albanien.

Prozess bis Ende September geplant

Ende Juli wurde gegen 29 Rapid-Fans das Schöffenverfahren eröffnet. Zwei von ihnen bekannten sich schuldig - sie wurden bereits am ersten Verhandlungstag zu je drei Monaten bedingt verurteilt. Bei zwei Angeklagten ließ sich kein schuldhaftes Verhalten nachweisen, sie wurden Ende Juli freigesprochen. Der Prozess gegen die verbleibenden 23 Angeklagten wird am Dienstag fortgesetzt. Die Verhandlung ist bis Ende September ausgeschrieben.

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