Bettler gefoltert: Hohe Haftstrafen

Ein rumänisches Paar ist am Dienstag wegen Menschenhandels zu viereinhalb bzw. vier Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden sollen einen körperlich versehrten Landsmann unter Folter zum Betteln in Wien gezwungen haben.

Nach einem Unfall wurden dem 34-Jährigen beide Beine und ein Arm amputiert. Im Jahr 2008 lernte er seine spätere Peinigerin kennen. Sie sagte ihm, dass sie ihn aus Mitleid bei sich aufnehmen wolle. Der Versehrte soll in weiterer Folge ein Martyrium erlebt haben. Er wurde von der 35-jährigen vermeintlichen Wohltäterin und ihrem 37-jährigen Lebensgefährten schon nach kurzer Zeit zum Betteln gezwungen, mit Schlägen mit einem Gummiknüppel und Elektrokabel.

300 bis 1.000 Euro täglich erbettelt

In Wien erbettelte der Mann täglich 300 bis 1.000 Euro. Das gesamte Geld wurde ihm laut Anklage abgenommen. Zu essen bekam er nur Reste, nächtigen musste er auf dem Fußboden. Wenn er nicht parierte, wurde ihm laut Anklage jedwede Hilfe verweigert, so dass er teilweise in seinen Fäkalien schlief. Die beiden Angeklagten bekannten sich zum Prozessauftakt im August nicht schuldig - mehr dazu in Bettler gefoltert: Paar vor Gericht.

Viereinhalb und vier Jahre Haft

Der Mann wurde auf dem Reumannplatz von der Polizei aufgegriffen und kooperierte mit den Ermittlern - mehr dazu in Mann mit Folter zum Betteln gezwungen. In Wien wurden laut Bundeskriminalamt im Vorjahr rund 1.100 Bettler aus Rumänien angetroffen. 430 Personen wurden nach dem Wiener Landessicherheitsgesetz wegen organisierter Bettelei angezeigt. Sie waren demnach in 13 Massenunterkünften untergebracht und gingen ihrer Tätigkeit an mehr als 70 Plätzen nach.

Am Dienstag wurde die kontradiktorische Einvernahme des Opfers per Video im Gerichtssaal gezeigt. Er habe „80 Prozent des Jahres“ Schmerzen gehabt, sagte der 34-Jährige: „Sie sind sadistisch, die beiden.“ Er berichtete von Schlägen mit einem Gummiknüppel und Elektrokabeln, seine Amputationsnarben sollen gezielt mit Schlüsseln traktiert worden sein.

Nach kurzer Beratung fällte der Schöffensenat dann die Urteile: Der Hauptangeklagte wurde zu viereinhalb, seine Freundin zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem muss das Pärchen dem Opfer 10.000 Euro Schmerzengeld bezahlen. Die Schwester, die für 20 Euro am Tag auf das Opfer aufpasste, bekam 15 Monate Haft, davon fünf Monate unbedingt. Nur das Urteil gegen die Schwester ist rechtskräftig.