Zwei Tote: Strafe für Lkw-Fahrer erhöht

Im Wiener Landesgericht ist am Mittwoch die Strafe für einen Lkw-Fahrer angehoben worden, der drei Fußgängerinnen auf einem Schutzweg erfasst hat. Der Mann wurde zu neun Monaten teilbedingter Haft verurteilt, zuerst waren es sechs Monate.

Bei dem Unfall an der Kreuzung Raxstraße - Laxenburger Straße im Februar 2012 starben ein zwölfjähriges Mädchen und eine 59-jährige Frau. Einer dritten Fußgängerin, der Mutter des Mädchens, mussten beide Beine abgenommen werden. Der 28 Jahre alte Lkw-Fahrer war im Juni 2013 in erster Instanz zu sechs Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden - mehr dazu in Zwei Tote: Lkw-Fahrer verurteilt.

Ein Drei-Richter-Senat gab nun der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Ersturteil Folge. Die Strafe beträgt nun neun Monate Haft, davon drei Monate unbedingt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Erstgericht habe die Strafzumessungsgründe nicht entsprechend gewichtet, hieß es in der Begründung. Es liege zweifellos „ein schwerer Grad an Fahrlässigkeit“ vor, demgegenüber aber kein vom Erstgericht angenommenes allfälliges Mitverschulden der Opfer. „Das waren drei Fußgängerinnen, die ganz normal über den Zebrastreifen gehen wollten“, sagte die vorsitzende Richterin.

Bei einem schweren Verkehrsunfall sind am 08. Februar 2012, in Wien-Favoriten zwei Menschen ums Leben gekommen.

APA/Georg Hochmuth

Unfall forderte zwei Tote und eine Schwerverletzte

Lkw fuhr noch einmal an

Als die Mutter des zwölfjährigen Mädchens verzweifelt versuchte, ihre unter dem Fahrzeug zu liegen gekommene Tochter hervorzuziehen, wurde sie ebenfalls niedergestoßen, als der tonnenschwere, 13 Meter lange Lkw noch einmal anfuhr. Die 41-Jährige wurde überrollt. Der Schwerverletzten mussten infolge ausgedehnter Quetschungen an den Unterschenkeln beide Beine abgenommen werden.

Er könne sich nicht vorstellen, „wie das passiert ist“, hatte der Lkw-Fahrer in seiner Einvernahme am BG Favoriten erklärt. Er fahre „normalerweise vorsichtig und konzentriert“. Er wisse nicht, weshalb er die Frauen nicht gesehen habe. Die Mutter des getöteten Mädchens hatte von Anfang versichert, die Ampel habe Grün angezeigt, als sie mit ihrer Tochter losgegangen sei.

Lkw-Fahrer könnte Fußfessel bekommen

Ob der 28-Jährige den unbedingten Teil seiner Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest oder im Gefängnis verbüßen muss, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. An sich wäre er ein klassischer Fußfessel-Kandidat.

Sein Verteidiger Rainer Rienmüller machte darauf aufmerksam, dass der Unfall auch für den Mann nicht ohne Folgen blieb: „Er hat seinen Job verloren, weil er nicht mehr in der Lage war, diesen auszuüben. Er hat Albträume, hat auch seine Verlobte verloren, die sich von ihm getrennt hat.“ Der Mann selbst kam in dem Berufungsverfahren nicht mehr zu Wort, durfte aber ein Schlusswort abgeben: „Es tut mir sehr leid. Ich würde das gern ungeschehen machen.“