Ostermayer: „Unangenehmste Situation“

Die Entlassung von Matthias Hartmann als Burgtheater-Chef war für Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) die „unangenehmste politische Situation“. Im Prozess sprach Ostermayer von „Nichtausübung der Sorgfalt“ als Entlassungsgrund.

In dem Verfahren am Arbeits- und Sozialgericht soll geklärt werden, ob Hartmann als Burgtheater-Direktor zu Unrecht entlassen wurde und ihm somit auch eine Summe von rund 2 Mio. Euro zusteht. Diese würde sich aus der Kündigungsentschädigung, offenen Gagen sowie Zahlungen aus seinem bis Ende August 2019 abgeschlossenen Vertrag zusammensetzen - mehr dazu in Burgtheater: Hartmann will zwei Millionen Euro.

In der Einvernahme Ostermayers am dritten Verhandlungstag ging zunächst um seine Zuständigkeit für die Abberufung Hartmanns. Ostermayer verwies darauf, dass er als Minister mit 1. März die Zuständigkeit für Kunst und Kultur erhalten und sich daher auch für eine mögliche Abberufung zuständig gefühlt habe: „Anders ginge es ja nicht.“ Ob jener, der die Bestellungsbefugnis habe, tatsächlich auch die Abberufungsbefugnis besitze, ist jedoch für Hartmann-Anwalt Georg Schima „eine Frage der Gesetzesauslegung“.

Kulturminister Josef Ostermayer als Zeuge im Hartmann-Prozess

APA/Georg Hochmuth

Kulturminister Ostermayer war Zeuge im Hartmann-Prozess

Umgang vor Entlassung freundschaftlich

Ausschlaggebender Punkt für die Entlassung sei für ihn „die Nichtausübung der Sorgfalt, die ein Geschäftsführer nach dem GesmbH-Gesetz hat“, gewesen, so Ostermayer. „Ich habe es auch für sehr unglücklich gefunden, dass Hartmann mehrfach gesagt hat, dass er für die Kunst zuständig sei. Ein Geschäftsführer hat eine breitere Verantwortung.“

Dies sowie das nicht praktizierte Vier-Augen-Prinzip und das nicht funktionierende Interne Kontrollsystem seien „der Grund, warum ich diesen Schritt gesetzt habe. Es war die unangenehmste politische Situation, die ich bisher erlebt habe“, denn er habe bis dahin mit Hartmann einen freundschaftlichen Umgang gepflogen.

Seine Entscheidungen habe er auf Grundlage einer ihm am 10. März abends vorgelegten 40-seitigen Fassung des Gutachtens des Rechtsanwalts Thomas Angermair getroffen. Er könne sich nicht erinnern, ob im Zuge der am 11. März ausgesprochenen Entlassung auch Bargeldzahlungen oder Depots ein Thema gewesen seien. Er schließe aber nicht aus, dass es ein Thema gewesen sei, präzisierte der Minister nach einem heftigen Scharmützel zwischen Hartmanns Anwalt Georg Schima und der Richterin.

Keine Kontrolle über Handkassa

Rechtsanwalt Thomas Angermair habe von ihm nie einen Auftrag zur Abänderung seines Gutachtens bekommen, sagte Ostermayer: „Es wäre auch verrückt, einem Gutachter, der mich beraten soll, zu sagen, was ich für einen Rat haben möchte.“ Nach dem 11. März habe er sich nur über verschiedene Veränderungen bzw. Einarbeitungen des Gutachtens informiert, das sich in der Folge auch mit der Verantwortung des Burgtheater-Aufsichtsrats und von Holding-Chef Georg Springer befasste und nach dem Vorliegen des Rechnungshof-Endberichts auch jenen mit einbezog.

Hartmanns Rechtsvertreter versuchten herauszuarbeiten, dass der Kenntnisstand bei der Entlassung Hartmanns die von ihm in einem von der ehemaligen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky angelegten Depot hinterlegten Gelder nicht beinhaltete. Durch das Verlesen einer ihm damals vorgelegen Fassung des Angermair-Gutachtens versuchte Ostermayer hingegen darzulegen, dass entsprechende Passagen sehr wohl enthalten gewesen wären.

Es sei „davon auszugehen, dass Matthias Hartmann jegliche Kontrolle und Überwachung der kaufmännischen Geschäftsführung unterlassen hat, obwohl er aus eigener Erfahrung von den Vorgängen rund um die Praxis der Handkassa der Burgtheater GmbH und die mit ihrer (Stantejskys, Anm.) Position unvereinbaren treuhändigen Übernahme von Geldern Dritter wissen musste“.

Matthias Hartmann im Prozess gegen seine Entlassung am Burgtheater

APA/Georg Hochmuth

Matthias Hartmann sieht sich als zu Unrecht entlassen

Drei Möglichkeiten für Hartmann

Es sei ihm nicht bekannt, ob zwischen der Vorlage des Angermair-Gutachtens am Abend des 10. März und der von ihm ausgesprochenen Entlassung am Morgen des 11. jemand mit Hartmann gesprochen habe, so der Minister. Er habe sich, wie ihm empfohlen wurde, an das arbeitsrechtliche Unverzüglichkeitsprinzip gehalten. Hartmann-Anwalt Georg Schima betonte, dass im Gegensatz dazu Stantejsky sehr wohl umfangreiche Gelegenheit zu Aufklärung der Vorwürfe eingeräumt worden sei, ehe ihre Entlassung ausgesprochen worden sei.

An die Korruptionsstaatsanwaltschaft sei die Letztfassung des Angermair-Gutachtens übermittelt worden, nicht jene Fassung, die zum Zeitpunkt der Entlassung vorgelegen sei, so Ostermayer. Es sei um umfassende Information gegangen. Am 11. März habe er Hartmann drei Möglichkeiten angeboten: die Einreichung seines Rücktritts, eine einvernehmliche Auflösung des Vertrags oder eine Entlassung. Er habe ihm nicht für dessen Zukunft schaden wollen, „leider hat er sich für das Letztere entschieden“, so der Minister.

Gespräch mit Gert Voss

Am 7. März abends habe er Gert Voss bei diesem zuhause getroffen und auch die Frage erörtert, „was passieren würde, wenn dieser Schritt (die Entlassung Hartmanns, Anm.) notwendig werden würde“, aber ihm nicht Hartmanns Job angeboten, so Ostermayer auf eine entsprechende Frage Schimas. Ein Schreiben Hartmanns mit dem Angebot einer befristeten Suspendierung sei am 10. März an ihn und nicht an den Bundeskanzler gerichtet gewesen, sagte der Minister auf eine Frage des Burgtheater-Rechtsvertreters Bernhard Hainz.

Hartmann bestreitet ja die rechtliche Zuständigkeit des Ministers für die Entlassung. Bei seiner Einvernahme am Mittwoch hatte sich der frühere Burgtheater-Direktor enttäuscht über Ostermayer geäußert - mehr dazu in Hartmann: „Wie ein Hütchenspiel“.

Schlagabtausch zwischen Anwalt und Richterin

„Ein Minister braucht als hochkarätiger Zeuge am wenigsten Schonung“, so Schima, der Ostermayer von der Richterin bei der Nachfrage bezüglich seines Kenntnistands von Karin Bergmanns Qualifikationen und ihrer Involvierung in frühere Vorgänge am Burgtheater allzu zuvorkommend behandelt sah.

Bei der Befragung der nunmehrigen interimistischen Hartmann-Nachfolgerin im Aufsichtsrat von 19. März sei er anwesend gewesen, sagte der Minister, der sich auch an bisher kolportierte dort getätigte Äußerungen zum Thema Bilanzlesen im Großen und Ganzen erinnerte. „So wird’s lang dauern“, kommentierte Schima einmal gereizt im Verlaufe eines Schlagabtauschs eine seiner Meinung nach ausweichende Antwort des Ministers auf eine seiner Fragen.

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