Auftragskiller: Auslieferung gestoppt

Das Oberlandesgericht hat die Auslieferung eines angeblichen russischen Auftragskillers vorerst gestoppt. Eine Stellungnahme der österreichischen Botschaft in Moskau wird eingeholt, der 38-Jährige bleibt in Haft.

Das Wiener Straflandesgericht hatte im Juli die Auslieferung für zulässig erklärt. Dagegen legte der Angeklagte Beschwerde ein, mit der sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinanderzusetzen hatte. Die Entscheidung wurde vertagt. Der Senat will vorher eine Stellungnahme der österreichischen Botschaft in Moskau zu den Justiz- und Haftbedingungen in Russland einholen.

Darüber hinaus soll abgeklärt werden, ob einer der vom Auslieferungsbegehren umfassten Mordanschläge - das Opfer hatte das Attentat vom November 2002 überlebt - seitens Russland zu Unrecht geltend gemacht wird. Angeblich soll dieses Faktum bereits 2007 eingestellt worden sein und dürfte dem 38-Jährigen daher nicht mehr vorgeworfen werden.

Auslieferung „würde meinen Tod bedeuten“

Der 38-Jährige sieht sich als Kritiker, der Korruption aufgedeckt habe und dafür nun von der russischen Justiz „mundtot“ gemacht werden soll. „Ich bin nicht schuldig. Das was mir von russischer Seite vorgeworfen wird, trifft nicht zu“, betonte er am Dienstag im Justizpalast. Sollte er ausgeliefert werden, „würde das meinen Tod bedeuten“.

Seine Rechtsvertreter Liane Hirschbrich und Elmar Kresbach hatten im Rahmen der öffentlichen Verhandlung nachdrücklich davor gewarnt, dem Ansinnen Russlands stattzugeben. Die Verdachtslage gegen seinen Mandanten sei „sehr dubios“, die von der russischen Generalstaatsanwaltschaft eingebrachte Anklageschrift eigne sich als „Recherche für einen Film“, biete aber „keine stichhaltigen, konkreten Beweise“, sagte Kresbach.

Vielmehr habe der Angeklagte einen hohen sibirischen Polizeibeamten wegen Korruption auffliegen lassen und müsse nun um „seine Gesundheit, seine körperliche Unversehrtheit, sein Leben“ fürchten.

Staatsanwaltschaft für Auslieferung

Dass der Generalstaatsanwalt in seinem Auslieferungsersuchen garantiert habe, er werde gegen den 38-Jährigen die Todesstrafe nicht beantragen, überzeugte Kresbach nicht. Der Justiz in Russland sei gerade im Lichte jüngster politischer Entwicklungen nicht zu trauen. Falls sich Russland nicht an sein Versprechen halte, „was mach ma dann? Marschieren wir dann in Russland ein?“, fragte sich Kresbach.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien befürwortet dagegen die Auslieferung. Man dürfe sich nicht „von Ressentiments gegen politische Entwicklungen und plakativen Medienberichten über einzelne Strafverfahren in Russland leiten lassen“, meinte Oberstaatsanwalt Georg Karesch. Im vorliegenden Fall handle es sich um „Schwerstkriminalität“. Man könne „nicht davon ausgehen, dass das Strafverfahren in unfairer Weise abgewickelt wird“, daher habe er „keine Bedenken gegen die Auslieferung“, so Karesch abschließend.

Neuer Termin noch offen

Wann das Auslieferungsverfahren fortgesetzt wird, ist offen. Termin wurde keiner festgelegt. Der 38-Jährige bleibt in Auslieferungshaft. Der Mann, der unter einem falschen Namen in Wien gelebt und bei einer Baufirma gearbeitet hatte, war im vergangenen Februar nach einem gezielten Hinweis von einer Sondereinheit der Polizei festgenommen worden - mehr dazu in Russischer Mafia-Killer in Wien verhaftet (wien.ORF.at; 26.2.2014).

Der 38-Jährige soll in Sibirien der berüchtigten „Trunov-Brigade“ angehört haben und neben Auftragsmorden auch für Schutzgeld-Erpressungen, Waffenhandel und Bestechung von Amtsträgern verantwortlich gewesen sein, ehe er sich ins Ausland absetzte. Er bestreitet das und ist deswegen im Juli in einen Hungerstreik getreten - mehr dazu in Angeblicher Killer im Hungerstreik (wien.ORF.at; 13.7.2014).