Strasser-Urteil: Entscheidung am 13. Oktober

Der Oberste Gerichtshof wird am 13. Oktober über das Urteil gegen Ex-ÖVP-Europaparlamentarier Ernst Strasser in der Lobbying-Affäre entscheiden. Diesen Termin hat das Höchstgericht am Dienstag bekannt gegeben.

Im März war Strasser in der Neuauflage seines Prozesses wegen Bestechlichkeit in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sein Verteidiger Thomas Kralik hatte unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt - mehr dazu in Strasser erneut schuldig gesprochen.

Darüber wird der OGH nun in einer öffentlichen Verhandlung am 13. Oktober befinden. Vor der neuerlichen Verurteilung war ein Urteil aus dem Jänner 2013, bei dem Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, durch den Obersten Gerichtshof (OGH) aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben worden.

Ernst Strasser

APA/Helmut Fohringer

Strasser beim Prozess im März

Generalprokuratur sieht keine Mängel

Die Generalprokuratur hat in einer Stellungnahme an den OGH bereits klar gemacht, dass sie in der nunmehrigen erstinstanzlichen Verurteilung keine Mängel sehe. Gegen diese Empfehlung der Generalprokuratur hat Kralik umgehend eine Stellungnahme eingebracht. Er sieht das Urteil des Erstgerichtes mangelhaft begründet, die Vorgaben des Obersten Gerichtshofes seien im zweiten Verfahren nicht beachtet worden.

Der OGH hatte u.a. vorgegeben, genau zu klären, bei welchen Amtsgeschäften Strasser Aktivitäten für die als Lobbyisten getarnten britischen Reporter gesetzt und sich so strafbar gemacht hat. Die Generalprokuratur sieht diesen Auftrag des Höchstgerichtes hingegen erfüllt.

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