Westenthaler wegen Betrugs vor Gericht

Am 17. Oktober muss sich der frühere BZÖ-Obmann Peter Westenthaler im Wiener Straflandesgericht verantworten. Er soll als Manager der Fußball-Bundesliga eine Nachwuchsförderung von einer Million Euro zweckwidrig verwendet haben.

Westenthaler fungierte von Februar 2003 bis August 2004 als Manager der österreichischen Fußball-Bundesliga. In dieser Zeit soll er die Subvention nicht wie vorgesehen für die Nachwuchsförderung, sondern für die Tilgung einer Finanzschuld der Bundesliga verwendet haben.

Der Anklage zufolge soll Westenthaler die Million überhaupt nur „durch Täuschung über den Verwendungszweck“ erhalten und demnach nie im Sinn gehabt haben, sie dem Nachwuchs zur Verfügung zu stellen. Damit habe er - so die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) - die Republik an ihrem Vermögen geschädigt.

Peter Westenthaler im Oktober 2013 in Wien

APA/Georg Hochmuth

Westenthaler: „Persönliche Abrechnung“

Als Beitragstäter mitangeklagt wurde Thomas Kornhoff, damals zweiter Bundesliga-Vorstand neben Westenthaler. Beide bekennen sich „nicht schuldig“. Westenthaler hatte nach der Anklageerhebung von einer „persönlichen Abrechnung der politischen Staatsanwaltschaft gegen mich“ gesprochen. Er habe sich als Bundesliga-Vorstand „absolut nichts zuschulden kommen lassen“ und „stets transparent und völlig korrekt im Sinne des österreichischen Fußballs gehandelt“.

Verdacht bei Untreue bei Honorar der Lotterien

Den Tatbestand der Untreue sieht wiederum die Staatsanwaltschaft Salzburg bei einem Deal erfüllt, den die Österreichischen Lotterien im Jahr 2006 mit der BZÖ-Agentur „Orange“ abwickelten. Ein von den Lotterien bestelltes Papier zum Thema Spielerschutz wurde angeblich übers Wochenende auf Westenthalers Anordnung von dessen langjährigem Mitarbeiter Kurt Lukasek erstellt und soll bei weitem nicht die 300.000 Euro wert gewesen sein, welche die Lotterien der Agentur überwiesen.

Laut einem von der Justiz bestellten Sachverständigen war das Honorar für die neunseitige Expertise mit dem Titel „Online-Glückspiel (wörtlich, Anm.) und Responsible Gaming“ um mindestens das 20-fache überzogen und „nicht gerechtfertigt“.

Wallner: Gutachten wegen Verhandlungsfähigkeit

Das Zustandekommen des demnach offenbar nicht werthaltigen Gutachtens soll der langjährige Chef der Casinos Austria AG, Leo Wallner, ermöglicht haben. Westenthaler, der bei der Nationalratswahl 2006 als Spitzenkandidat für das BZÖ antrat, soll bei Wallner darauf hingewirkt und sich somit wissentlich an dessen Untreuehandlungen zulasten der Lotterien - einer Tochter der Casinos Austria - beteiligt haben. Wallner dürfte sich vermutlich Gefälligkeiten des BZÖ bei Gesetzgebungsangelegenheiten betreffend das Glücksspiel versprochen haben.

Sowohl Wallner, der in dieser Sache als unmittelbarer Täter zur Anklage gebracht wurde, als auch Westenthaler bestreiten die wider sie erhobenen Vorwürfe. Fraglich ist, ob Wallner überhaupt verhandlungsfähig ist. Der demnächst 79-Jährige soll gesundheitlich schwer angeschlagen und möglicherweise nicht mehr vernehmungsfähig sein. Um das abzuklären, wird derzeit ein medizinisches Gutachten eingeholt.

Schüssel und Stronach als Zeugen

Die Verhandlung ist vorerst auf neun Tage anberaumt und wird frühestens am 4. Dezember zu Ende gehen. Zum Bundesliga-Faktum sind eine ganze Reihe prominenter Zeugen geladen. Unter Wahrheitspflicht aussagen werden unter anderem Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, der ehemalige Sport-Staatssekretär Karl Schweitzer, Frank Stronach - bis 2005 Bundesliga-Präsident - und Friedrich Stickler, Vorstandsdirektor der Österreichischen Lotterien und Ex-Präsident des Österreichischen Fußballbundes (ÖFB).

Auch die österreichische Fußball-Bundesliga selbst reagierte auf den Prozesstermin. Die Bundesliga werde „ihren Informationspflichten vollumfänglich nachkommen, um zur lückenlosen Aufklärung dieser Causa beizutragen“, hieß es.