OeBS-Prozess: Sieben Schuldsprüche

Mit sieben Schuld- und zwei Freisprüchen ist am Freitag in Wien der Schmiergeldprozess um die Nationalbank-Tochter OeBS in erster Instanz zu Ende gegangen. Der frühere Nationalbank-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek wurde freigesprochen.

Die angeklagten Ex-OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf, Johannes Miller und Kurt Meyer wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ebenfalls zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden die beiden mitangeklagten Rechtsanwälte, ein weiterer OeBS-Manager und eine ehemalige Vertriebsmitarbeiterin der OeBS, die die angeklagten Geschäfte eingefädelt hatte. Duchatczek sowie ein weiterer angeklagter ehemaliger Mitarbeiter der OeBS wurden dagegen freigesprochen. Die ausgesprochenen Strafen sind nicht rechtskräftig.

Ex-Münze Österreich-Geschäftsführer Kurt Meyer (r.) und Wolfgang Duchatczek, Ex-Vize- Gouverneur der Österreichischen Nationalbank

APA/Herbert Neubauer

Ex-Münze Österreich-Geschäftsführer Kurt Meyer (r.) und Wolfgang Duchatczek, Ex-Vize- Gouverneur der Österreichischen Nationalbank am Freitag im Wiener Landesgericht

Bedingte Haftstrafen für Geständige

Die drei geständigen Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen von je zwei Jahren, bedingt auf drei Jahre. Geständig waren die früheren OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf und Johannes Miller sowie eine leitende Vertriebsmitarbeiterin - mehr dazu in Ex-OeBS-Geschäftsführer gesteht Bestechung. Damit hat ihnen das Geständnis offenbar das Gefängnis erspart.

Die höchste Strafe erhielt der Anwalt, der das Bestechungsgeld weiterleitete: Er fasste drei Jahre Freiheitsstrafe aus, davon zwei Jahre bedingt. Der zweite angeklagte Anwalt, der ebenfalls mit den Schmiergeld-Konstruktionen befasst wurde, erhielt 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt. Dieselbe Strafe wurde über den Ex-Geschäftsführer der Münze Österreich, Kurt Meyer, sowie einen leitenden Vertriebsmitarbeiter verhängt.

Geldstrafen von je 800.000 Euro erhielten Wolf und Miller, bei Nichtzahlung drohen ihnen acht Monate Ersatzfreiheitsstrafe. Der höher bestrafte Anwalt fasste 80.000 Euro Geldstrafe aus. Staatsanwalt Volkert Sackmann gab unmittelbar nach dem Urteil keine Erklärung ab. Meyer und der leitende Vertriebsmitarbeiter erhoben noch im Gerichtssaal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Die übrigen nutzen die Bedenkzeit. Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz gab es keine Verurteilungen.

Richter: Keine Zweifel an Bestechung

Richter Georg Olschak führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass das Schöffengericht keine Zweifel an den Angaben der geständigen Angeklagten gehabt habe. Den Freispruch für Ex-OeNB-Vize Duchatczek begründete der Richter damit, dass es keine Urkunde, keine Zeugenaussage, keinen Beweis gebe, der Duchatczek direkt belaste. Einige hätten zwar gesagt, Duchatczek hätte von der Bestechung wissen müssen, aber das reiche nicht für eine Verurteilung. Damals habe im Aufsichtsrat eine „Kultur des Schweigens“ geherrscht, offenbar habe man hier den Kopf in den Sand stecken wollen. Duchatczek war Aufsichtsratspräsident der OeBS.

Schmiergeld an Bank in Syrien und Aserbaidschan

Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Aufarbeitung der Schmiergeldaffäre rund um die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS). Staatsanwalt Volkert Sackmann warf den Angeklagten vor, von 2005 bis 2011 Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien Schmiergeld gezahlt zu haben, um zu Druckaufträgen zu kommen. Die Anklage warf ihnen neben der Bestechung ausländischer Amtsträger auch Geldwäscherei vor - mehr dazu in news.ORF.at.

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