Vier Jahre Haft für Gewinnspielbetreiber

Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ist ein 47-jähriger Mann zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er war mit einem weit verzweigten Firmengeflecht im Versandhandel, Onlinemarketing und als Veranstalter von Gewinnspielen tätig.

Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Der Schöffensenat (Vorsitz: Stephanie Öner) gelangte nach fünfmonatiger Verhandlungsdauer zu der Überzeugung, dass der Angeklagte bei seinen Gewinnspielen darauf abzielte, die Konsumenten zu täuschen und sich auf deren Kosten zu bereichern.

Die „Gewinnverständigungen“, die vorwiegend an einen betagten Adressatenkreis gingen, habe man irreführend, die Teilnahmebedingungen bewusst kompliziert formuliert, hieß es in der Urteilsbegründung. Für das Gericht war die „Täuschungstauglichkeit“ damit evident.

8.000 geschädigte Kunden

Konsumentenschützer hatten immer wieder vor den Praktiken des Gewinnspielbetreibers unter dem Namen „Friedrich Müller“ gewarnt. Seit Februar 2013 befindet sich der 47-Jährige in U-Haft. Im gegenständlichen Prozess ging es lediglich um den Tatzeitraum August bis Dezember 2008. Dieser Prozess ist eine Art „Probegalopp“ - eine zweite Hauptverhandlung startet morgen, Donnerstag, zusätzlich sind noch weitergehende Ermittlungen anhängig.

Wie Staatsanwalt Marcus Böhm in seinem stundenlangen Schlussplädoyer ausführte, soll der 47-jährige Mann in diesen vier Monaten 8.000 Kunden um über 760.000 Euro geschädigt haben, indem er sie mit leeren Gewinnversprechungen gelockt und zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro veranlasst habe. Bewusst habe sich der Angeklagte an ein älteres Zielpublikum gewandt. Laut einem Gutachten hat das Durchschnittsalter der Opfer über 78 Jahre betragen. „Ein Drittel von ihnen ist mittlerweile tot“, konstatierte Böhm.

Angeklagter sieht keinen Betrug

Die an vorwiegend ältere Menschen adressierten Gewinnzusendungen habe man bewusst unklar formuliert und damit fixe Gewinne und die Notwendigkeit einer Bearbeitungsgebühr vorgetäuscht. Etliche Kunden hätten gezahlt, um nicht um den Gewinn umzufallen, sagte der Staatsanwalt. Im gesamten Jahr 2008 habe „Friedrich Müller“ allerdings nur sechs Gewinne tatsächlich ausbezahlt.

Nachdem zunächst die Verteidiger Herbert Eichenseder und Jürgen Stephan Mertens auf die Haltlosigkeit der Anklage verwiesen hatten („Das war eine Verlosung, das war ein Spiel. Es gibt keinen Nachweis für einen Betrug“), ersuchte der Angeklagte in seinem abschließenden Statement um einen Freispruch: „Glauben Sie, dass wir 8.000 debile Kunden gehabt haben? Das waren Durchschnittskonsumenten, denen man zumuten kann, ein vierseitiges Werbemittel durchzulesen.“

Lediglich 1,15 Prozent hätten die Gebühr bezahlt, dafür aber auch etwas bekommen. „Sie haben jedenfalls eine wunderschöne Reise bekommen. Sieben Tage Türkei, für 120 Euro für zwei Personen. Bei der Konkurrenz hat das 499 Euro gekostet. Wo ist da der Betrug?“