Raubserie in Favoriten: Versuchter Mord?

Der als „Phantom von Favoriten“ bekanntgewordene 21-jährige Mann muss sich wegen versuchten Mordes in fünf Fällen vor Gericht verantworten. Er soll im Frühjahr seine weiblichen Opfer mit einer Eisenstange attackiert und ihre Wertsachen gestohlen haben.

Brutaler Serienräuber festgenommen. Im Bild: Tatwerkzeug

Polizei Wien

Das Tatwerkzeug

Die Raubserie im März und April ließ niemanden kalt. Polizeipräsident Gerhard Pürstl sprach sogar von der „schwierigsten Situation“ seit seinem Amtsantritt. Bis zu 100 Beamte waren bei der Fahndung nach dem 21-jährigen Mann von Ende März bis Ende April im Einsatz - mehr dazu in Brutale Überfälle auf Frauen geklärt. Der Mann verbreitete vor allem in Favoriten Angst und Schrecken. In der Nacht überfiel er Frauen und ging dabei mit einer Brutalität vor, die auch für die Ermittler ungewöhnlich war. Jetzt ist die Anklage gegen den Mann fertig, wegen der Brutalität seiner Taten wird er auch wegen versuchten Mordes vor Gericht stehen.

Ein Opfer auf einem Auge erblindet

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-Jährigen in fünf Fällen versuchten Mord vor, dazu kommen auch schwerer Raub und Urkundenunterdrückung. Er soll seine Opfer mit einer Eisenstange gezielt auf den Kopf geschlagen haben. Ein Opfer erblindete auf einem Auge, bei einigen stehen laut Anklage auch dauerhafte körperliche Folgen im Raum. Der Mann bestreitet, dass er mit einer Eisenstange zugeschlagen habe, und spricht von Faustschlägen. Die Beute war in allen Fällen nicht besonders üppig, der Verdächtige erbeutete laut Anklage die Wertsachen und die Handys der Frauen.

Tatorte der Raubüberfälle auf Frauen

APA/Hirsch

Die Raubserie im Frühjahr des heurigen Jahres

Wollte Opfer für leichtere Flucht bewusstlos schlagen

In den Einvernahmen durch die Polizei nach der Festnahme Ende April gab der 21-Jährige Geld als Motiv für die Taten an. Als Grund für die Brutalität seiner Überfälle sagte er laut Polizei, dass er seine Opfer bewusstlos schlagen wollte, um besser fliehen zu können.

Wann der Schwurgerichtsprozess stattfindet, steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft beantragte jedenfalls eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Laut psychiatrischem Gutachten war der Mann zu den Tatzeitpunkten zurechnungsfähig, allerdings wird ihm eine abnormale Persönlichkeitsstruktur attestiert. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.