Kauf von Giftschlangen wird verboten

Privatpersonen dürfen in Wien bald keine Giftschlangen, Skorpione oder sehr giftige Spinnen mehr kaufen. Denn mit einer Novelle des Tierhaltegesetzes wird der Kauf von gefährlichen Wildtieren verboten. Außerdem wird der Strafrahmen erhöht.

Die Haltung war schon bisher verboten. Ergänzend dazu wird nun auch der Kauf unter Strafe gestellt, was auch für Angebote aus dem Internet oder bei Tierbörsen gilt. Die Stadt begründet das restriktive Vorgehen damit, dass Besitzer von tierischen Exoten mit diesen oft völlig überfordert seien - vor allem, wenn die Tiere größer werden. Eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) hat am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Gratiszeitung „Heute“ bestätigt.

Affen, Haie und Spinnen betroffen

Betroffen sind vor allem große (über drei Meter) und giftige Schlangen. Auch bei anderen Arten, wie etwa den Spinnen, wird nach Gefährlichkeit unterschieden. Die hält sich etwa bei Vogelspinnen in Grenzen, wodurch sie weiterhin als Mitbewohner erlaubt bleiben. Der Ankauf einer Schwarze Witwe hingegen ist tabu. Auch größere Affen, Bären, Raubkatzen, Krustenechsen oder Haie (die größer als 1,5 Meter werden, Anm.) sind von der Verordnung betroffen.

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Zudem wird mit der Novelle eine Kennzeichnungs- und Aufzeichnungspflicht für gefährliche Wildtiere eingeführt, die für befugte Händler gilt. Damit werde eine lückenlose Erfassung der in Wien gehandelten Tiere samt Herkunft und Verbleib sichergestellt, hieß es in einer Aussendung. Verkauft werden dürfen die Lebewesen prinzipiell weiterhin, wenn auch nur mehr an professionelle Abnehmer wie Zoos.

Neue Handhabe gegen „Animal Hoarding“

Ebenfalls neu: Ähnlich wie bei Hunden wird es möglich werden, ein Halteverbot wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit über bestimmte Personen zu verhängen. Denn bei Überforderung könne es zu gefährlichen oder unzumutbaren Situationen kommen, hieß es. Die Regelung sei auch aufgrund von Erfahrungen in der Praxis - etwa im Zusammenhang mit „animal hoarding“ - erforderlich.

Der bisherige Strafrahmen in Sachen Tierhaltegesetz wird ebenfalls erhöht. Er reichte bisher von 3.500 bis 14.000 Euro. Künftig wird er von 5.000 auf 20.000 Euro erhöht.

Die Reptilienbörse „EXOTICA“ hingegen lädt unter der Motto „Jetzt erst recht“ zu einem Sondertermin. Dabei sollen Experten Fragen zu den neuen Bestimmungen beantworten. „Durch die heute beschlossenen Gesetzesnovellen ändert sich de facto zwar nichts für die Reptilienhalter, es wurde aber offenbar manchen Medien Material zugespielt, das Artikel provozierte, dass jetzt der Kauf aller Schlangen, Spinnen, Skorpione und weitere Terrarientieren in Wien verboten wäre, was nicht der Fall ist“, heißt es in einer Aussendung der Reptilienbörse.

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