Hochschulen: Gendern nicht überall Pflicht

An vielen Universitäten und Fachhochschulen müssen die Studierenden in schriftlichen Arbeiten eine geschlechtergerechte Sprache verwenden. Das führe auch zu Beschwerden bei Ombudsstellen, eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.

An der Fachhochschule (FH) des Berufsförderungsinstituts (BFI) in Wien werden bis zu zehn von 100 Punkten abgezogen, wenn Studierende in ihren schriftlichen Arbeiten nicht geschlechtergerecht formulieren. Das berichtete die „Kleine Zeitung“ (Freitag-Ausgabe), es folgten angeregte Diskussionen in den Sozialen Netzwerken.

Gleichstellung ist leitender Grundsatz

Eine einheitliche gesetzliche Regelung zum Gendern in wissenschaftlichen Arbeiten gibt es weder für die FH noch die Unis. An der FH des BFI hat das Kollegium die geschlechtergerechte Form für Bachelor- und Masterarbeiten verpflichtend gemacht. An der FH St. Pölten etwa ist Gendern in Seminar- und Abschlussarbeiten ebenfalls ein Muss.

Im Universitätsgesetz ist die Gleichstellung der Geschlechter als leitender Grundsatz jedenfalls enthalten. In der Universitätenkonferenz (uniko) ist nicht bekannt, dass Unis generell Gendern als Benotungskriterium definieren - allerdings verweist man auf die unterschiedliche Fachkultur.

Lehrende legen Kriterien fest

Im Wissenschaftsministerium berichtet man auch, dass sich in der Vergangenheit immer wieder Studierende wegen solcher Fälle bei der Ombudsstelle beschwert hätten. Das Ministerium versucht in diesen Fällen, zwischen Uni und Student zu vermitteln.

An der Uni Wien, der größten Hochschule des Landes, ist Gleichstellung leitender Grundsatz, eine einheitliche Sprachregelung für wissenschaftliche Arbeiten gebe es aber nicht. In der Praxis legen die Lehrveranstaltungsleiter die Kriterien der Beurteilung fest - eine schlechtere Benotung bei fehlendem Gendern ist dabei zumindest nicht verboten. Vizerektorin Christa Schnabl ist geschlechtergerechtes Formulieren jedenfalls „wichtig“, wie sie in einem Statement gegenüber der APA betont.

Gendern an Pädagogischen Hochschulen Pflicht

Einzig an den Pädagogischen Hochschulen (PH) gibt es eine generelle Pflicht, Bachelorarbeiten geschlechtergerecht zu formulieren. Diese ist in der Prüfungsordnung in den Studienplänen festgelegt, die vom zuständigen Bildungsministerium auf formale Richtigkeit überprüft und freigegeben werden.

Ob es als Sanktion bei der Nichteinhaltung der Vorgaben etwa eine schlechtere Note gibt oder die Arbeit gar nicht angenommen und dem Studierenden zur Überarbeitung zurückgewiesen wird, entscheidet die jeweilige PH individuell.

Links: