„Strafdusche“: Keine U-Haft für Vater

Weiter in Lebensgefahr schwebt eine Zweijährige, die von ihrem Vater unter eine heiße Dusche gestellt worden sein soll. Dass der Mann nicht in U-Haft ist, sorgt auch für Irritation. Eine Sprecherin des Justizministeriums nahm in „Wien heute“ Stellung.

Der Zustand des Mädchens ist den behandelnden Ärzten des SMZ Ost zufolge weiter kritisch, große Teile der Haut sind verbrannt. Der Vater wurde auf freiem Fuß angezeigt, wegen schwerer Körperverletzung, Quälens einer Unmündigen und unterlassener Hilfeleistung - mehr dazu in „Strafdusche“: Kind in Lebensgefahr.

Dagmar Albegger

ORF

Dagmar Albegger in „Wien heute“

Das Jugendamt ist eingeschaltet, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Mutter wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt.

Keine U-Haft

Sie lebt mit den beiden sieben Monate und sieben Jahre alten Brüdern der Zweijährigen in Floridsdorf. Gegen den Mann wurde ein Betretungsverbot erlassen, aber keine U-Haft. Dagmar Albegger, Sprecherin des Justizministeriums, konnte in einem „Wien heute“-Interview nicht auf den konkreten Fall eingehen: „Allgemein müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen, um eine Untersuchungshaft zu verhängen. Es muss ein dringender Tatverdacht vorliegen, ein Haftgrund - das ist Fluchtgefahr, Tatbegehungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr - und es muss verhältnismäßig sein, eine Untersuchungshaft zu verhängen.“

Dass es bei anderen Fällen wie Diebstählen zur Untersuchungshaft kommen kann, erklärte sie mit den „Umständen des Einzelfalls“. „Der Richter muss sich den Sachverhalt anschauen. Zum Beispiel können bei Diebstählen mehrere Vorstrafen vorliegen und aufgrund der Umstände, etwa kein Einkommen und auf frischer Tat ertappt, ist anzunehmen, dass weitere Taten begangen werden“, so Albegger.

TV-Hinweis:

Das „Wien heute“-Interview vom 7.11.2014 können Sie online in der ORF TVThek anschauen

Auf die Frage, wie zu verhindern ist, dass sich jemand nicht an ein Betretungsverbot hält, erklärte Albegger: „Die Polizei verhängt das Betretungsverbot für die Wohnung, das gilt auch 50 Meter im Umkreis, nimmmt alle Schlüssel ab, damit kann er nicht in die Wohnung eindringen. Falls sich der Betroffene nicht daran hält, ruft man am besten die Polizei an, die weist ihn weg, eine Verwaltungsstrafe wird verhängt. Falls das nochmals passiert, kann er auch festgenommen werden.“