Krawallstarter bei Derby ausgeforscht

Die Polizei hat jenen Fußballfan ausgeforscht, der die Krawalle beim Derby am Sonntag im Ernst-Happel-Stadion ausgelöst hat. Der 23-Jährige feuerte eine Leuchtkugel aus dem Austria-Fansektor ab. Die Bundesliga hat unterdessen interne Verfahren eingeleitet.

Entgegen erster Meldungen gehört der Mann laut Polizei doch nicht dem mittlerweile offiziell verbotenen Austria-Wien-Fanclub „Unsterblich Wien“ an. Vom Verein heißt es gegenüber wien.ORF.at, dass der 23-Jährige weder mit Stadion- noch mit Hausverbot belegt gewesen sein. Er sei erstmals auffällig geworden und gehöre keinem Fanclub an.

Leuchtkugel in Familiensektor geschossen

Der 23-Jährige schoss die Leuchtkugel beim Derby in einen neutralen Familiensektor. Es kam daraufhin zu tumultartigen Raufereien. Augenzeugen zufolge war es zuvor zu Provokationen von beiden Seiten gekommen. Es gab nach den Zwischenfällen am Sonntag insgesamt drei Festnahmen, drei Personen wurden verletzt. Außerdem hagelte es Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz - mehr dazu in Derby: Festnahmen und Verletzte

Polizei auf der Tribüne

APA/Hochmuth

Polizei trennt Fans beim Derby am Sonntag

Stadionverbote für Beteiligte

Sowohl den Vereinen als auch an den Krawallmachern beteiligten Personen droht in verbandsinternen Verfahren Sanktionen durch die Bundesliga. Wie die Liga mitteilte, reicht das im Klubverfahren bis zu einer Geldstrafe von 150.000 Euro. Einzelnen Personen drohen bundesweite Stadionverbote.

„Gegen ausgeforschte Beteiligte werden unverzüglich Stadionverbotsverfahren durchgeführt“, erklärte Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer. Dies sei nach Datenübermittlungen durch das Innenministerium und Anträgen der Clubs möglich. Die Stadionverbote würden für mindestens sechs Monate und maximal bis zehn Jahre ausgesprochen. Die Bundesliga wies auch auf die Möglichkeit der Vereine hin, unmittelbar Hausverbote auszusprechen.

Sowohl Rapid als auch die Wiener Austria hätten nun zehn Tage Zeit, schriftliche Stellungnahmen abzugeben sowie sämtliche sachdienliche Beweise vorzulegen. Der Senat 1 werde im Anschluss eine Entscheidung fällen. Der Strafrahmen für „Verletzung der Veranstaltungsbestimmungen“ sowie für „missbräuchliche Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen“ reiche bis zu 100.000 Euro, einer Platzsperre und/oder der Austragung von Spielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Im Falle der Feststellung beider Delikte durch den Senat 1 könne sich der Strafrahmen auf 150.000 Euro erhöhen.

Bewaffnete Hooligans abgefangen

103 aus Ungarn mit zwei Reisebussen angereiste Fans des Budapester Fußballclubs Ferencvaros, befreundet mit einem Rapid-Fanclub, wurden von der Polizei in der Schüttelstraße abgefangen, bevor sie in Stadionnähe gelangen konnten. Die Hooligans hatten Steinschleudern, Nunchakus und teilweise Messer bei sich, sagte Polizeisprecher Roman Hahslinger. Die Ungarn besaßen keine Matchkarten. Sie trugen Bein- und Armschoner sowie Mundschutz.

Die Austria hatte die Vorfälle auf das Schärfste verurteilt. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sprach sich dafür aus, dass Videodaten auch bei der Begehung von verwaltungsrechtlichen Straftaten, zum Beispiel dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, zur Auswertung herangezogen werden könnten. Bisher war das lediglich bei strafrechtlich relevanten Vorfällen möglich - mehr dazu in Stadion: Videodaten auch bei Verwaltungsstrafen.

Aufregung um „Unsterblich“-Transparent

Aufregung gab es auch um ein „Unsterblich“-Transparent, das im Austria-Sektor für kurze Zeit hing, obwohl der Fanclub offiziell verboten ist und kollektiv ausgeschlossen wurde. Die Austria habe bei Auswärtsspielen dagegen keine Handhabe, weil das Hausrecht beim Heimverein liegt. Rapid wollte in diesem Fall aber nicht veranlassen, dass das Transparent abgenommen wird, weil eine Eskalation befürchtet wurde, heißt es von der Austria.

Das Transparent dürfte von einem bei der Austria bekannten Unsterblich-Mitglied aufgehängt worden sein. Der Mann soll auch im aktuellen Prozess rund um das Ernst-Kirchweger-Haus unter den Angeklagten sitzen. Sieben Hooligans dieser laut Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) neonazistischen Gruppierung müssen sich nach einem Überfall auf das Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) wegen Hausfriedensbruchs verantworten - mehr dazu in Hooligan-Prozess wurde vertagt.