Islamschule behält Öffentlichkeitsrecht

Nach Beschwerden zum Musikunterricht in der Austrian International School in Floridsdorf hat es Inspektionsbesuche gegeben. Laut Stadtschulrat wird an der islamischen Privatschule lehrplankonform unterrichtet. Sie behält ihr Öffentlichkeitsrecht.

An der Schule sollen einzelne Eltern die Teilnahme ihrer Kinder am Musikunterricht verhindert beziehungsweise manche Schüler diese Stunden gestört haben. Wegen ihrer Auslegung des Islam sollen sie den Musikunterricht abgelehnt haben.

Darüber hatte sich ein inzwischen gekündigter Musiklehrer beim Stadtschulrat beschwert - mehr dazu in Islamische Schule: Eltern gegen Musikunterricht . Ist an einer Schule kein lehrplanmäßiger Unterricht möglich, kann sie ihr Öffentlichkeitsrecht verlieren.

Unklarheit wegen Notengebung

„Die zuständige Pflichtschulinspektorin hat mehrere unangesagte Inspektionsbesuche gemacht“, so Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl (SPÖ). Diese hätten nicht nur den Musik-, sondern auch etwa den Turnunterricht inklusive Schwimmen betroffen. „Der Unterricht hat lehrplankonform stattgefunden - die unterrichten wie alle anderen Volksschulen auch.“

Ganz ausgestanden ist die Sache für die Schule allerdings nicht: „Wir prüfen noch die Verlässlichkeit des Schulerhalters. Da gibt es Unklarheiten wegen möglicher Eingriffe in die Notengebung und die Abrechnung von Subventionen und Förderungen“, so Brandsteidl.

Austrian International School

ORF

Auch der Schulerhalter wird jetzt geprüft

Probleme mit einzelnen Eltern

Probleme mit einigen Eltern bestätigte die Stadtschulratschefin: Es gebe drei Familien, die „extrem konservativ“ seien und auf das Schulgeschehen Einfluss nehmen wollten. Diese seien nach dem Entzug des Öffentlichkeitsrechts für zwei Schulen in der Brigittenau in die Austrian International School gewechselt. „Dieses Problem sieht der Schulerhalter auch.“

Nur: „Eltern kann man natürlich nicht verändern“, meinte Brandsteidl. Die Behörde könne nur darauf achten, dass der Lehrplan eingehalten werde. Die Eltern loswerden zu wollen, sei unter Umständen problematisch: „Was ist besser? Wenn die Kinder in eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht gehen und eine staatliche Kontrolle da ist oder wenn sie zum häuslichen Unterricht angemeldet werden, wo man sie nur einmal im Jahr bei der Prüfung sieht? Vom Integrations-und Kontrollgedanken her ist der Besuch einer öffentlichen Schule da wahrscheinlich eher angesagt“, so Brandsteidl.

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