„Strafdusche“: Verteidiger glaubt an Freispruch

Im Fall des zweijährigen Mädchens, das so schwer verbrüht wurde, dass es an seinen Verletzungen starb, erwartet der Verteidiger des verdächtigen Vaters einen Freispruch. Jetzt sollen Gutachter den Tathergang klären.

Ein medizinischer „Kurzbericht“ des SMZ Ost zum Fall des am Montag verstorbenen zweijährigen Mädchens liegt der Wiener Staatsanwaltschaft vor, sagte deren Sprecherin, Nina Bussek, am Freitag. Nach dem Vorliegen beider Gutachten wird über das weitere Vorgehen in der Causa entschieden. Die Leiche des Kindes wurde bereits auf Anordnung des Staatsanwaltschaft von einem Gerichtsmediziner obduziert, so der KAV-Sprecher Christoph Mierau.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Vater

Das Mädchen erlitt die letztendlich tödlichen Verletzungen, nachdem es von seinem Vater heiß abgeduscht worden sein soll. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Quälens einer Unmündigen mit Todesfolge. Sowohl der Vater als auch die 25-jährige Mutter wurden wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt, nachdem sie das Kind nicht sofort ins Krankenhaus gebracht hatten. Die Zweijährige war vor mehr als zwei Wochen ins SMZ Ost eingeliefert worden - mehr dazu in „Strafdusche“: Zweijährige gestorben.

Der Verteidiger des 26-Jährigen, Roland Friis, hat laut einem Bericht der Gratiszeitung „Heute“ am Freitag von einem „Unfalldrama“ gesprochen; „es gab keine Strafdusche“, hieß es dort. Der Verdächtige soll bisher ausgesagt haben, er habe statt dem kalten irrtümlich das heiße Wasser aufgedreht.

Es gäbe „Hinweise“, dass die Verbrennungen nicht die Todesursache gewesen wären: "Wenn diese Informationen stimmen, wird sich das bei der Obduktion glasklar zeigen“, sagte Friis der APA. Die Polizei habe dem Verdächtigen die Geschichte mit der Strafe „herausgelockt“.

Einstweilige Verfügung gegen Vater

Die Mutter der Toten hat mit Unterstützung der Interventionsstelle bei Gericht eine einstweilige Verfügung für sechs Monate gegen den Vater beantragt. So hat er zwar ein Betretungsverbot für die Wohnung, aber theoretisch auch ein Besuchsrecht für den jüngeren der beiden Söhne, da er dessen leiblicher Vater ist, berichtete der „Kurier“ - mehr dazu in Vater bleibt nach „Strafdusche“ frei.

Laut Herta Staffa, Sprecherin des Wiener Jugendamtes, wurde bisher aber kein Besuch beantragt: „Wäre dies der Fall, muss man sich das Ganze natürlich genau ansehen, die Anwesenheit einer Besuchsbegleitung wäre auf jeden Fall notwendig.“

Kritik an U-Haft-Voraussetzungen

Kritik kam am Freitag von der Interventionsstelle für Gewalt, weil der Vater weiterhin auf freiem Fuß ist. „Wenn ein Kind nach einer Misshandlung stirbt und es gesetzlich nicht gedeckt ist, dass der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft genommen wird, stimmt etwas am Gesetz nicht“, erklärte die Geschäftsführerin der Organisation, Rosa Logar.

Gegen die Mutter wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt, gegen den Vater darüber hinaus wegen Quälens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen mit Todesfolge. Da dieses Delikt mit maximal zehn Jahren bestraft wird, ist U-Haft nicht zwingend vorgesehen und wurde nicht verhängt. Dieser Umstand führte zu öffentlichen Diskussionen. „Wir sind baff“, sagte Logar am Freitag.

„Wir finden es unerträglich, dass bei Gewalt in der Familie relativ selten Verdunkelungsgefahr als Grund für die Verhängung von U-Haft angenommen wird, obwohl damit in Zusammenhang gerade in diesem Bereich häufig die Gefahr der Zeugenbeeinflussung besteht“, erklärte die Expertin. Außerdem bestehe die Gefahr von Manipulationen am Tatort, um etwas zu verschleiern.