Arbeitszeiten: Betriebsversammlung im AKH

Das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte sorgt weiter für Unruhe: Die Wiener Ärztekammer warnt vor Gehaltseinbußen und fordert 30 Prozent mehr Grundgehalt. Für Dienstag ist deshalb eine Betriebsversammlung im AKH geplant.

Mit 1. Jänner 2015 wird das Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte in Kraft treten. Aufgrund der reduzierten Nachtdienste und Überstunden warnt die Wiener Ärztekammer vor Gehaltseinbußen. Bei der Betriebsversammlung sollen weitere Maßnahmen besprochen werden, denn vor allem der Rektor der MedUni Wien, Wolfgang Schütz, hatte sich zu Beginn der Diskussion eher zurückhaltend gezeigt. Erst vor wenigen Tagen hatte er allerdings bekannt gegeben, eine Arbeitsgruppe einsetzen zu wollen, die die Auswirkungen des neuen Gesetzes prüfen soll.

Luftaufnahme des AKH Wien im Jahr 2007

APA/Helmut Fohringer

Am Dienstag wird es eine Betriebsversammlung im AKH geben

Stufenweise Arbeitszeit-Verringerung

Konkret gehe es darum, die Herausforderungen durch die bevorstehende Reduzierung der Arbeitszeiten für die Klinikärzte zu lösen, teilte die MedUni in einer Aussendung mit. Die Arbeitsgruppe aus Rektorats- und Betriebsvertretern soll neben der Uni in Wien auch die Medizinischen Universitäten Graz und Innsbruck inkludieren. Ziel sei, „die Gehaltsstruktur der österreichischen Universitätsärztinnen und -ärzte im nationalen Vergleich“ zu erörtern und „eine Erhöhung der Grundgehälter“ zu verhandeln.

Die durch den Betriebsrat organisierte Betriebsversammlung sei jedoch schon vorher angesetzt gewesen, hieß es. Grundsätzlich ist im Ärztearbeitszeitgesetz eine Reduktion der Arbeitszeiten von maximal 72 auf 48 Stunden pro Woche vorgesehen. Eine Opt-Out-Regelung, die von jedem Arzt einzeln unterschrieben werden muss, erlaubt allerdings die stufenweise Verringerung bis 2021. Solange die Grundgehälter nicht erhöht werden, rät die Ärztekammer davon ab, die Option in Anspruch zu nehmen.

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