Putzfrau mit Fußfessel stahl in Gericht: Haftstrafe

Eine Putzfrau hat im Wiener Straflandesgericht mehrere Wertgegenstände gestohlen - obwohl die fünffach vorbestrafte Frau ihre Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßte. Ein Berufungssenat hat nun entschieden: Sie muss für vier Monate ins Gefängnis.

Das hat am Mittwoch ein Berufungssenat im Grauen Haus entschieden. Der Fall der 47-Jährigen wurde Anfang September bekannt und sorgte für Schlagzeilen. Trotz ihres getrübten Vorlebens hatte die Frau die Fußfessel genehmigt bekommen und musste eine zwölfwöchige Freiheitsstrafe nicht im Gefängnis absitzen - mehr dazu in Putzfrau mit Fußfessel stahl in Gericht (wien.ORF.at).

Geringer Schaden

Mit ausschlaggebend dafür: Sie konnte eine Beschäftigung nachweisen, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts ausreichte. Die Frau war bei einer Reinigungsfirma beschäftigt, die unter anderem im Straflandesgericht für Sauberkeit sorgt.

Prompt wurde die Reinigungskraft ausgerechnet im Grauen Haus und mit einer Fußfessel am Bein rückfällig. In zumindest zwei Dienstzimmern ließ sie zwischen August und Dezember 2013 fremdes Eigentum mitgehen. Reich wurde sie damit nicht. Die 47-Jährige steckte laut Anklage insgesamt 20 Euro Bargeld, drei Zigarettenpackungen, Kaffee, einen Salzstreuer, mehrere Kugelschreiber und einige Packungen Luft-Erfrischer ein. Inkriminierter Gesamtschaden: 63,22 Euro.

Putzfrau geständig

Dabei dürfte es sich allerdings nur um die Spitze des Eisbergs gehandelt haben. Schon länger war Gerichtsbediensteten aufgefallen, dass in ihren Büros immer wieder Wertgegenstände abhandenkamen. Eine Richterin musste beispielsweise feststellen, dass eines Tages ihr Parfüm verschwunden war. Schließlich wurden heimlich Überwachungskameras installiert, mit denen man der 47-Jährigen auf die Schliche kam.

Die auf frischer Tat ertappte Fußfessel-Trägerin zeigte sich sogleich geständig und sprach von einem „Fehler“. Sie leistete in ihrem Prozess auch Schadensgutmachung. Dessen ungeachtet wurde sie vom Bezirksgericht Josefstadt im Hinblick auf ihr Vorstrafen-Register und den raschen Rückfall während des überwachten Hausarrests zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Verteidiger möchte wieder Fußfessel beantragen

Die 47-Jährige war nicht vor dem Berufungssenat erschienen. Grund: Sie hätte ihren Arbeitgeber, bei dem sie nach wie vor als Reinigungskraft beschäftigt ist, von der Ladung verständigen müssen. Um mit ihrer Firma keine Schwierigkeiten zu bekommen, zog sie es vor, der Berufungsverhandlung fernzubleiben.

Die Strafberufung wurde nach kurzer Beratung vom dreiköpfigen Richter-Senat abgewiesen. „Wir kommen nicht über die Tatsache hinweg, dass sie fünf einschlägige Vorstrafen aufweist“, erklärte die Vorsitzende. Vier Monate unbedingt seien „schuld- und tatangemessen“.

Wie der Verteidiger nach der Verhandlung andeutete, möchte er nach dem nunmehr rechtskräftigen Urteil für die Frau neuerlich den elektronisch überwachten Hausarrest beantragen. Formal betrachtet lägen an sich sämtliche dafür erforderlichen Voraussetzungen vor. Aufgrund der speziellen Umstände des Falls erscheint es aber eher unwahrscheinlich, dass die Putzfrau wieder mit einer Fußfessel davonkommt.